Auslandsaufenthalt nach überwundener Essstörung.

Hallo,

unser Kind hatte vor 5 Jahren einen Aufenthalt in einer Klinik wegen einer Magersucht. Seit dem hat es sich sehr gut erhohlt, besucht aber immer noch regelmäßig (ca alle zwei Wochen) den Therapeuten. Der Therapeuten bestätigt aber, dass mein Kind die Magersucht überwunden hat und empfiehlt den Auslandsaufenthalt sogar.

Die Argentur möchte nun ein Untersuchungprotokoll vom Kinderartzt in welchem auch nach einer vorhanden oder vergangenden Esstörung gefragt wird.

Nun ist die Angst groß, dass dies ein Ausschlusskriterium für den Auslangsaufenthalt ist.

Ich weiß, dass es die Auffassung gibt, das eine solche Krankheit nie überwudnen wird und die Menschen sie auf die eine oder andere Weise das ganze Leben mit sich herumtragen. Aber es würde ja quasi zu einer Lebenslangen stikmatisierung führen, wenn man dann von vielen Dingen ausgeschlossen würde. Irgendwann muss ein Mensch ja mal die Sache hinter sich lassen können.

Wie gesagt, der Psychologe ist absolut der Überzeugung, dass es keine Probleme geben wird.

Hat jemand Erfahrung?

Danke schon mal

VG