Mit Übergepäck im Flugzeug scheint mir immer noch der günstigste Weg zu sein; genaueres verhandelst Du mit der Airline.
Praktisch alles, was Du im Austauschjahr (J1 Visum im Pass) für Deinen eigenen Gebrauchsbedarf angeschafft hast, kannst Du als Umzugsgut mitbringen. Dem Zoll ist allerdings plausibel darzulegen, z.B. mit datierten Rechnungen, was Du als Gebrauchsbedarf deklarieren willst.
Eigene gebrauchte Kleidung geht unbegrenzt, 1 Laptop, 1 Handy, nicht aber 5 Paar Air Jordans … Auch Dein prom dress, team sportswear including complete field hockey gear, Deine hyper expensive letter jacket geht durch, der Letter Award gilt als Nachweis.
Aber alles, was auf Wiederverkaufsabsicht hinweist, geht nicht und wird mit Einfuhrumsatzsteuer belegt. Genaueres erfährst Du beim Zoll. Den Zoll umgehen, willst Du nicht. Schon auf dem Parkplatz sicher Geglaubte werden gerne mal von Zollfahndern zu einer room tour eingeladen.