Derzeitiges Aufenthaltsrecht für ausländische Austauschschüler stellt Schulaufenthalt für mehrere hundert Schüler in Deutschland in Frage
Etwa 15.000 deutsche Schüler verbringen jährlich ein Schuljahr im Ausland und profitieren in hohem Maße von den dort erworbenen Sprachkenntnissen und kulturellen sowie sozialen Kompetenzen.
Gleichzeitig lernen etwa 2.000 ausländische Austauschschüler für ein Jahr den Schulalltag an deutschen Schulen kennen und erleben in einer Gastfamilie die deutsche Sprache und Kultur. Das Interesse am Gastland Deutschland hat in den letzten Jahren wieder deutlich zugenommen.
Alle Schüler, die in den letzten Jahren in deutschen Gastfamilien gewohnt und deutsche Schulen besucht haben, sind als „kleine Botschafter“ unseres Landes in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Dieser Austauschgedanke ist nun für visapflichtige Schüler durch ein Formalie in Gefahr geraten.
Es ist eine Novellierung des Aufenthaltsrechts für Austauschschüler auf Bundesebene geplant. Im Moment gelten die Verwaltungsvorschriften des Aufenthaltsgesetzes (VAH-AufenthG 16) die in ihrer Auslegung auf Länderebene für Unsicherheit gesorgt haben. Ein Visumsantrag bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung soll demnach für einen zeitlich begrenzten Schüleraustausch nur dann gewährt werden, wenn der Schüleraustausch nach Deutschland „mit einer in Deutschland als gemeinnützig anerkannten Schüleraustauschorganisation stattfindet“. Obwohl dieser Zusatz im Entwurf des Bundesinnenministeriums zwischenzeitlich gestrichen wurde, nehmen verschiedene Landesbehörden dies zum Anlass, Anträge von nicht-gemeinnützigen Organisationen grundsätzlich abzulehnen.
In der bisherigen Praxis, bis Januar 2009, wurde Visaanträgen und Aufenthaltsgenehmigungen beider Rechtsformen der Austauschorganisationen stattgegeben, solange alle qualitativen Voraussetzungen erfüllt waren und man von Seiten der Ausländerbehörde von der Seriosität des Anbieters überzeugt war.
Mit der neu entstandenen Unsicherheit wird nun in einigen Bundesländern „Seriosität“ mit „Gemeinnützigkeit“ gleichgesetzt und Schülern von erfahrenen und seriösen Anbietern plötzlich aus formalen Gründen unter der Anwendung dieser vorläufigen und mittlerweile wieder revidierten Verwaltungsvorschrift eine Ablehnung des Visumsantrages bzw. des Antrages auf Aufenthaltsgenehmigung beschieden. Das bedeutet in der Praxis, dass möglicherweise ein Schulaufenthalt für mehrere hundert Schüler, die mit nicht-gemeinützigen Austauschorganisationen in diesem Sommer nach Deutschland kommen möchten, nicht mehr möglich ist.
In einer Abstimmungstagung der Landesinnenministerien Ende Mai 2009 soll über eine vorläufige einheitliche Regelung auf Länderebene bis zur Novellierung des Aufenthaltsrechtes entschieden werden.
(Pressemeldung www.schueleraustausch.de / Recherchen-Verlag)