Au-pair Richtlinien Europa
Im europäischen Ausland sind die Au-pair Richtlinien im „Europäischen Au-pair-Abkommen“ verankert. Nicht alle Länder haben dieses Abkommen ratifiziert, die Rahmenbedingungen gelten jedoch europaweit als Standard.
Voraussetzungen für Au-pair-Bewerberinnen und Bwerber:
§ Alter: 18 bis 27 (je nach Gastland auch bis 30 Jahre)
§ Ledig und kinderlos
§ Grundkenntnisse der Landessprache des Gastlandes
§ Nachweisliche Erfahrungen in der Kinderbetreuung
Die Leistungen der Gastfamilie:
§ Freie Verpflegung und Unterbringung im eigenen Zimmer innerhalb der Gastfamilienwohnung
§ Monatliches Taschengeld 200 bis 250 € (je nach Gastland)
§ Integration in die Familie
§ Mindestens einen Tag in der Woche frei (muss mindestens einmal im Monat ein Sonntag sein)
§ Möglichkeit zum Besuch eines Sprachkurses sowie kultureller Veranstaltungen
Die Gegenleistung es Au-pairs:
§ Mithilfe bei der Kinderbetreuung und im Haushalt
§ Wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden sowie gelegentliches Babysitten am Abend
Au-pair Richtlinien USA
Das Au-pair-Programm in den USA ist in allen Einzelheiten staatlich geregelt. Die Bedingungen wie z.B. Arbeitszeit, Taschengeld, Teilnahme an Weiterbildungskursen etc. sind immer gleich und müssen von allen Vermittlungsagenturen in diesem Rahmen angeboten werden. Eine Au-pair-Tätigkeit in den USA darf nur mit gültigem “J-1 Visum” aufgenommen werden. Dieses Visum erhält man ausschließlich über eine der, vom “Department of State” zugelassenen, Organisationen. Nach erfolgter Vermittlung stellt die US-Organisation für die Au-pair-Bewerberin bzw. den Bewerber das Zertifikat DS 2019 aus, das zur Antragstellung des Visums bei der US-Botschaft berechtigt. Über den genauen Ablauf der Antragstellung und die dafür erforderlichen Dokumente informieren die Vermittlungsagenturen.
Voraussetzungen für Au-pair-Bewerberinnen und Bewerber:
§ Alter: 18 bis 26 Jahre
§ Ledig und kinderlos
§ Gute Englischkenntnisse
§ Führerschein
§ Nachweisliche Erfahrungen in der Kinderbetreuung
§ Guter Gesundheitszustand
Die Leistungen der Gastfamilie:
§ Freie Verpflegung und Unterbringung im Einzelzimmer
§ Wöchentliches Taschengeld in Höhe von US$ 139,–
§ Freier Hin- und Rückflug (mit geringer Selbstbeteiligung)
§ Basis-Krankenversicherung
§ Zuschuss zu Weiterbildungskursen
Gegenleistung des Au-pairs:
§ Alleinverantwortliche Kinderbetreuung an 45 Stunden pro Woche
Au-pair Richtlinien Kanada
Kanda hat kein Au-pair-Programm. Es gibt also keinen legalen Weg in Kanada als Au-pair-Beschäftigte bei einer Gastfamilie zu arbeiten.
Eine Alternative ist das “Live-in Care-Giver Programm”. Die Regelung für dieses Angebot sind mit dem Berufsbild eines Kindermädchens zu vergleichen. Die Arbeitsbedingungen sind tariflich geregelt und vom Arbeitgeber (der Familie) sind alle Sozialabgaben abzuführen.
Voraussetzungen für die Bewerberinnen und Bewerber:
§ Alter: ab 19 Jahre
§ Schulbildung: mindestens 12 Schuljahre äquivalent zum “Grade 12” des kanadischen Schulsystems.
§ Ausbildung in einem pädagogischen oder pflegerischen Beruf oder mindestens 6 Monate Vollzeitbetreuung von Kindern im Alter der Gastfamilienkinder.
§ Gute Englisch- bzw. Französischkenntnisse
§ Ledig und kinderlos
§ Guter Gesundheitszustand
Leistungen der Gastfamilie:
§ Freie Verpflegung und Unterbringung im Einzelzimmer
§ Tarifliche Gehaltszahlung (abhängig von den Tarifbestimmungen der jeweiligen Provinz)
§ Krankenversicherung nach 3 Monaten
Gegenleistung des Care-Givers:
§ Alleinverantwortliche Betreuung der Kinder
§ Arbeitszeit je nach Provinz zwischen 40 und 46 Wochenstunden
Au-pair Richtlinien Australien
Auch Australien bietet kein offizielles Au-pair-Programm an. Es gibt jedoch die Möglichkeit mit einem “Holiday Working Visum” einzureisen und sich bei einem der Stellenvermittlungsbüros (Job-Office) vor Ort in eine Au-pair-ähnliche Position bei einer Gastfamilie vermitteln zu lassen. Das Arbeitsverhältnis darf nicht über eine Beschäftigungszeit von 3 Monaten hinausgehen und die Entlohnung ist auf ein geringes Taschengeld beschränkt. Bestandteil des “Holiday Working Visums” ist der regelmäßige Besuch von Sprachunterricht an anerkannten Sprachinstituten oder Colleges.
Einige deutsche Agenturen bieten Vermittlungsprogramme für Australien an, die den Sprachunterricht und die Unterbringung in den ersten Tagen nach Ankunft, bis eine Anstellung gefunden ist, beinhalten. Flugbuchung und Visumsantrag sind i.d.R. nicht Bestandteil des Angebotes.
Au-pair Richtlinien Neuseeland
Wie in Australien gibt es auch in Neuseeland keinen offiziellen Weg als Au-pair bei einer Gastfamilie zu leben. Auch hier ist die Einreise nur mit einem speziellen Studentenvisum und nur in Verbindung mit einem Sprachschulbesuch möglich.
Auch für Neuseeland werden von manchen Agenturen Kombinationsprogramme angeboten, die mittelfristige Beschäftigungen bei Gastfamilien zur Kinderbetreuung oder Farmarbeit zusammen mit einem Schulbesuch beinhalten. Die Kosten sind dafür relativ hoch.
Insgesamt ist der finanzielle Aufwand für diese Au-pair-ähnlichen Aufenthalte in Australien und Neuseeland hoch und entspricht deshalb nicht ganz dem klassischen Au-pair-Gedanken. Neben der Finanzierung des Fluges müssen auch die Kosten für den Sprachunterricht getragen werden. Demgegenüber steht nur eine geringe Entlohnung.
Voraussetzungen für Au-pair-Bewerberinnen und Bwerber:
§ Alter: 18 bis 27 (je nach Gastland auch bis 30 Jahre)
§ Ledig und kinderlos
§ Grundkenntnisse der Landessprache des Gastlandes
§ Nachweisliche Erfahrungen in der Kinderbetreuung
In Europa ist das AuPair in manchen Ländern auch schon ab 17 möglich. Die Sprache des Gastlandes ist ebenfalls nicht immer Pflicht (Grundkenntnisse erwünscht), jedoch Englisch. In exoten Ländern reicht Englisch, während man in Frankreich besser Französisch bereits können sollte …
Ich werde ab Mai 5 Monate in Dänemark verbringen … falls also jemand Fragen hat, ich kann gerne Tipps geben!