eine befreundeter Jugendlicher, derzeit als ATS in USA mit geplanter Rückkehr Februar 2009 möchte seinen Aufenthalt um 5 Monate verlängern.
Da es im Vorfeld massive Probleme und Ärger mit seiner Austausch-Organisation gab (incl. Androhung der Vertragskündigung seitens der Eltern, Gastelternwechsel wegen unhaltbarer Zustände) und diese für eine Verlängerung ca 3000 EUR verlangt, möchte der junge Mann bzw. seine Eltern diese Verlängerung wenn möglich bei einer anderen Organisation oder zur Not privat organisieren.
Angeblich ist die “Übernahme” durch eine andere Orga rechtlich nicht erlaubt (?)
Die Gasteltern sind bereit, ihn weiter zu beherbergen.
Könnt Ihr mir bitte mit Rat weiterhelfen, welche Möglichkeiten es gibt und was zu tun wäre?
Ich hatte dir ja ne PN geschickt, wo ihr am besten nachfragen könnt, denke aber, dass das unmöglich ist, weil die DS-2019 auf die Organisationen festgelegt sind.
Vielleicht weiss CSFES http://www.csfes.org ja noch ne Möglichkeit. Das ist eine Organisation, die sich um die ATS kümmert, die in den USA große Probleme mit ihren Gastfamilien und Organisationen haben.
Gehe mal davon aus, daß die Verlängerung durch eine andere Organisation oder durch Privatinitative teurer als 3.000 EUR sein wird! Bei privat wird es deshalb mehr kosten, weil zu einen möglicherweise Schulgeld bezahlt werden muß (das entfällt bei der Vermittlung durch Organisationen bzw. ist im Reisepreis enthalten oder wird sogar subventioniert) und zum anderen muß der Rückflug noch bezahlt werden. Und da es sich dann um ein Oneway-Ticket handelt, kann ich dir jetzt schon sagen, daß es teurer sein wird als ein Return-Ticket (jetzt frag mich aber nicht warum das so ist). Und die Gasteltern kann man auch nicht so auf den Trockenen sitzen lassen. Was jetzt die besagten 3.000 EUR betrifft, die die Organisation haben möchte, erscheint natürlich auf den ersten Blick recht hoch, zumal die Preisunterschiede zwischen einem ganzen Schuljahr und einem Schulhalbjahr oftmals erstaunlich gering sind. Du mußt aber bedenken, daß der Organisation durch die Verlängerung zusätzliche Kosten entstehen, die über den besagten Preisunterschied hinausgeht. Und für den im Februar geplanten Rückflug, der nicht angetreten wird, gibt es auch keine Teilrückerstattung, da i.d.R. Gruppentarife zur Anwendung kommen. Das einzige, was beim Ticket rückerstattbar sind, wären die anteiligen Steuern, das muß aber beim Veranstalter geltend gemacht werden.
Nene, Bernd, das stimmt so nicht. Bei den meisten Organisationen kostet die Verlängerung von 5 Monaten auf 10 Monate lange nicht soviel.
TASTE sagt dazu folgendes:
Verlängerung
Sollte sich Ihr Sohn/Ihre Tochter zu einem fünfmonatigem Aufenthalt (ab August) anmelden und sich in den USA entschließen länger bleiben zu wollen, so ist dies für das zweite Schulhalbjahr möglich, wenn die Gasteltern, die High School und unsere amerikanische Partnerorganisation damit einverstanden sind. Die Verlängerungsgebühr beträgt € 1.800,–.
Finde ich aber im Grunde auch noch zuviel, wenn man bedenkt, dass der Preisunterschied von Anfang an nur 500 - 800 Euro beträgt und sie ja eigentlich nichts weiter tun müssen, als die Betreuung für die restliche Zeit zu gewährleisten. Bei allen Überlegungen aber nicht vergessen, dass auch die Versicherung verlängert werden muss.
Ich finde ja auch, daß 3.000 EUR eine Unverschämtheit ist und ich würde sie auch nicht bezahlen wollen. Ich habe gerade mal bei EF reingeschaut und mit einem Zehntel (sprich 300 EUR) Mehrbelastung wird man zur Kasse gebeten, wenn man sich von Anfang an für ein Jahr anmeldet.
Auch 1.800 EUR sind viel Geld, nur dieser Betrag läßt sich viel eher rechtfertigen. Ich vermute, daß der Löwenanteil auf den Rückflug entfällt. Und bißchen Geld will die Orga auch noch durch den Mehraufwand verdienen.