Anrecht auf Schüler-Austausch?

Hallo,

meine Tochter geht in Hessen in die 8.Klasse am Gymnasium Es gibt drei 8.Klassen. 2 Klassen machen einen Austausch einmal England und einmal Frankreich. Für die Klasse meiner Tochter gibt es angeblich keine Partnerschule.
Meine Frage, gibt es ein Anrecht auf Schüleraustausch? Ich persönlich erachte den Austausch als sehr wichtig für die Entwicklung der Kinder und ihre spätere Chancen im Berufsleben. Wer kann mir Auskunft geben oder kann mir sagen, bei welche Behörde ich mich dazu informieren kann.

Nein, einen Rechtsanspruch auf Schüleraustausch hat man nicht. Eine Anfrage beim Schulamt könnte in letzter Konsequenz eher dazu führen, dass Austauschbesuche für alle an der Schule untersagt werden, da ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vorliegt. Ich würde das Gespräch mit anderen Eltern und dann mit dem Schuldirektor suchen um eine konstruktive Lösung vorzuschlagen, denn üblicherweise gibt es keinen Klassenaustausch, sondern einen Schulaustausch, an dem jeder klassen- und bisweilen auch jahrgangsübergreifend teilnehmen kann.

RREbi

Hallo! Ein Anrecht auf Schüleraustausch hat deine Tochter nicht. Aber für Französisch ist es doch gar kein Problem! Gucke mal im Organisationsforum unter DFJW http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?t=67. Das könnt ihr selber organisieren (suchende Austauschpartner findet ihr auf der Seite vom DFJW unter ANZEIGEN oder ihr gebt dort selber eine Anzeige auf) und bei einem längeren Aufenthalt gibt es sogar noch einen Fahrtkostenzuschuß. Ansonsten kostet es nichts weiter außer Taschengeld.

Viele Grüsse

Kirsten