Ab dem 1. März müssen alle Personen, die in Deutschland ein Nichteinwanderungsvisum für die Vereinigten Staaten beantragen, das Antragsformular DS-160 online ausfüllen und einreichen. Das Formular finden Sie unter folgenden Links im Internet: http://www.usembassy.de/visa (englische Version) und [URL=„http://www.us-botschaft.de/visa“]http://www.us-botschaft.de/visa (deutsche Version).
International Reisende, die vorübergehend in die Vereinigten Staaten kommen und nicht im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program -VWP) einreisen, benötigen ein Nichteinwanderungsvisum. Reisen in die Vereinigten Staaten, für die ein Visum erforderlich ist, können unterschiedlicher Natur sein, etwa Geschäfts- oder Urlaubsreisen, die länger als drei Monate dauern, ein Studium, eine journalistische Tätigkeit, eine medizinische Behandlung oder verschiedene Arten von befristeter Beschäftigung.
Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Nichteinwanderungsvisa finden Sie unter: http://germany.usembassy.gov/visa/niv/ (englische Version) und [URL=„http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/“]http://german.germany.usembassy.gov/visa/niv/ (deutsche Version).
Informationen zum Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter: http://germany.usembassy.gov/visa/vwp/ (englische Version) und [URL=„http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/“]http://german.germany.usembassy.gov/visa/vwp/ (deutsche Version).
Warum wird das Antragsformular für US-Visa geändert?
Die US-Regierung hat entschieden, die Effizienz und Genauigkeit des Visabeantragungsprozesses durch den Einsatz neuer Technologien zu steigern. Das Formular ersetzt die drei derzeitig verwendeten Formulare DS-156, DS-157 und DS-158 und reduziert die Umweltbelastung, indem schrittweise ein papierloses Antragsverfahren eingeführt wird.
Wie funktioniert das Ganze?
Jeder, der ein Nichteinwanderungsvisum beantragen will, muss unabhängig von der Art des Visums, das er beantragt, online dieses Formular ausfüllen, bevor er einen Termin für ein Visumgespräch vereinbart. Nachdem der Antragsteller das neue Formular DS-160 ausgefüllt und ein Foto hochgeladen hat, reicht er den Antrag elektronisch ein und erhält eine einseitige Bestätigung, die ausgedruckt werden muss. Antragsteller müssen diese Bestätigung, den Zahlungsbeleg für die Visumgebühr, ihren Pass, ein Foto, das die auf unserer Webseite aufgeführten Bedingungen erfüllt und alle weiteren eventuell benötigten Dokumente, z. B. die Formulare DS-2019 oder I-20, zu ihrem Visumgespräch mitbringen.
Alle Fragen auf dem Formular DS-160 müssen vollständig und präzise auf Englisch beantwortet werden. Andernfalls können wir den Visumantrag nicht am Tag des Visumgesprächs bearbeiten und es muss möglicherweise ein neuer Termin vereinbart werden. Das Formular liegt in deutscher Übersetzung vor; den deutschen Text können Sie sehen, wenn Sie den Cursor auf den jeweiligen Textabschnitt im Formular führen.
Da das Antragsformular nicht online gespeichert werden kann, wird Antragstellern empfohlen, dieses regelmäßig auf ihrem Computer zwischenzuspeichern, falls sie ihre Arbeit daran unterbrechen müssen.
Funktioniert die Vereinbarung eines Visumgesprächs genauso?
Durch das Ausfüllen des Formulars DS-160 wird nicht automatisch ein Termin für ein Visumgespräch vereinbart. Es gibt weiterhin zwei Möglichkeiten zur Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs:
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[]Online-Terminvereinbarung unter www.usvisa-germany.com. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 US-Dollar erhoben.
[]Terminvereinbarung über den Visa-Informationsdienst und Terminservice unter der Rufnummer 0900-1-85 00 55 (€ 1,86/Min.).
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WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR STUDENTEN UND TEILNEHMER AN AUSTAUSCHPROGRAMMEN: Antragsteller in den Kategorien „J“ (Teilnahme an einem Austauschprogramm), „F“ (Hochschulstudium) und „M“ (Berufsausbildung) müssen ihre SEVIS-Nummer sowie Informationen über ihre Ausbildungsstätte in das Online-Formular DS-160 eingeben. Organisationen, die den Antrag unterstützen, sollten den Schülern und Studenten Informationen über SEVIS-Nummern und Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung stellen.