5 Monate Auslandsaufenthalt (USA) kein BAFÖG für Schüler

Hallo,

meine jetzt 15 jährige Tochter gymnasiale Oberstufe 10 Klasse möchte ein 5 monatiges Auslandsjahr an einer High School in den USA absolvieren.

Start wäre im Juli oder August 2022.

Ich habe mich beim Finanzamt erkundigt, dort kann man kein Auslandsjahr bei der Einkommenssteuererklärung angeben bzw. dies wird steuerlich nicht berücksichtigt.

Daher habe ich weiter recherchiert und habe das Auslandsbafög gefunden, ich habe im Vorfeld schon viele Formulare ausgefüllt.

Jetzt habe ich von einem Bekannten erfahren, dass man erst ab 6 Monate Auslandsbafög beantragt werden kann, dass finde ich sehr ungerecht.

Meine Frage ist, gibt es die Möglichkeit für 5 Monate Auslandsbafög zu beantragen?

Oder, gibt es noch eine andere Möglichkeit Zuschüsse zu beantragen?

Ich freue mich auf wegweisende Ideen und Vorschläge

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar

Habe gerade gelesen, durch Recherche, dass man Ausland - BAFÖG z.B. USA für ein Schulhalbjahr beantragen kann, also weniger als 6 Monate.

z.B. hier:
Auslands-BAföG für einen Schüleraustausch

Schulbesuch im Ausland

(Stand: 26. BAföGÄndG – 07.2019) – Ausführungen gelten für Bewilligungszeiträume ab August 2019

Nach § 5 Abs. 2 S.1 Nr.1 BAföG kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für einen Schulbesuch im Ausland Ausbildungsförderung geleistet werden. Neben den schon für die Förderung in Deutschland geltenden Bedingungen müssen allerdings weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, welche Voraussetzungen dies sind und was Sie im Zusammenhang mit einem Förderungsantrag für einen Schulbesuch im Ausland noch beachten müssen.

Voraussetzungen

  • Förderungsfähig ist der Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von im Inland gelegenen Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11, Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann, nach dem BAföG förderungsfähigen Berufsfachschulklassen oder Fach- und Fachoberschulklassen gleichwertig ist.

  • Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben. Das bedeutet, dass Sie sich nicht nur zu Ausbildungszwecken in Deutschland aufhalten dürfen.

  • Der Schulbesuch muss mindestens ein Schuljahr bzw. ein Schulhalbjahr dauern.

  • Der Schulbesuch ist durch eine Bestätigung der dortigen Ausbildungsstätte nachzuweisen.

  • Nach dem Auslandsschulbesuch müssen Sie Ihre Schulausbildung an der bisher besuchten Schule fortsetzen.

Oft wird im Internet suggeriert, dass man erst ab 6 Monaten / halbes Jahr Ausland BAFÖG (Semester) beantragen und erhalten kann.

Oft wird im Internet suggeriert, dass man erst ab 6 Monaten / halbes Jahr Ausland BAFÖG (Semester) beantragen und erhalten kann.
Der Unterschied des Zeitrahmens liegt bei Schulhalbjahr und Semester.

Für Alle, die das interessiert.