Umschreibung eines Führerscheines aus

Ich habe auch mal eine Frage.
Ich bin in Arizona für ein Jahr und ich bekomme meine License am 1. April, die hat Führerscheinklasse D, G und 2.

Das ist quasi fast alles nur nicht Auto. Sowas wie LKW und so darf ich fahren, aber Auto nicht. Irgendwie ist das komsich, kann mir das mal einer erklären?

Hallo,
die Führerscheinklasse G gibt es meines Wissens nicht? Was soll das sein? Dass du D bekommst, bezweifel ich, denn auch dafür muss man in den USA eine gesonderte Prüfung machen. Und in Deutschland ein Mindestalter von 21 Jahren haben. Was ich mir -aus eigener Erfahrung - jedoch gut vorstellen kann, ist, dass der Führerschein in CE bzw. C1E umgeschrieben wird.
Du kannst dich dann in Deutschland entscheiden, ob du wirklich CE/C1E machen möchtest (Zusatzprüfung) oder nur B. Die C-Führerscheine enthalten nämlich automatisch B.

Liebe Grüße,
Wiebke

hallo :slight_smile:

ich möchte dieses jahr im august ein auslandsjahr beginnen, was allerdings noch nicht ganz sicher ist. ich hab jetzt aber schon mal eine frage zum führerschein. vorraussichtlich würde ich für ein jahr (ohne organisation) nach north carolina zu verwandten gehen. ich werde aber erst im märz nächsten jahres 16… kann ich mit dem führerschein auch schon mit 15 beginnen??

was ist denn wenn man nur für ein halbes jahr geht (erstes oder zweites halbjahr… im zweiten wär ich dann erst 16), kann man den führerschein dann auch umschreiben lassen?? oder geht das nicht??

muss man den führerschein überhaupt in der schule machen oder nicht??

ich bin total verwirrt durch die ganzen voraussetzungen und dann hab ich auch mal gelesen, dass man einen führerschein garnicht umschreiben lassen kann wenn er mit dem visum abläuft??!! :eek:

über antworten würde ich mich freuen

lg Julia

Die Suchfunktion hier kennst du :slight_smile:
Damit bekommst du alle Antworten…, Kirsten hat so viel Informationen gesammelt…

RREbi

Hallo, erstmal HERZLICH WILLKOMMEN in unserem Forum :).

vorraussichtlich würde ich für ein jahr (ohne organisation) nach north carolina zu verwandten gehen.

Man kann nicht so einfach zu seinen Verwandten gehen, weil es das Gesetz der USA nicht erlaubt und du auch kein Visum erhalten würdest. Es geht nur ohne Organisation, wenn die High School das I-20 ausstellen darf und du Schulgeld bezahlst. Das kann zwischen 2.000 und 10.000$ sein.

kann ich mit dem führerschein auch schon mit 15 beginnen??

In einigen Staaten kann man den FS auch schon mit 15,5 beginnen. Da musst du mal auf den Seiten von NC nachlesen.

was ist denn wenn man nur für ein halbes jahr geht (erstes oder zweites halbjahr… im zweiten wär ich dann erst 16), kann man den führerschein dann auch umschreiben lassen?? oder geht das nicht??

Nein, das geht nicht, weil du mindestens 185 Tage in den USA sein musst. Das bist du nicht, wenn du nur ein Schulhalbjahr gehst.

muss man den führerschein überhaupt in der schule machen oder nicht??

Wenn du ohne Organisation gehst, muss deine Gastfamilie sehen, was sie verantworten können und wollen. In der Regel muss man den Grundunterricht in der Schule und/oder einer Fahrschule machen. Die restlichen geforderten Stunden macht man mit den Eltern.

dann hab ich auch mal gelesen, dass man einen führerschein garnicht umschreiben lassen kann wenn er mit dem visum abläuft??!!

Erstaunlich, was man so alles lesen kann ;). Alles nur Gerüchte!!! Natürlich kannst du auch einen FS umschreiben lassen, wenn er mit dem Visum ausläuft. Du musst die Umschreibung nur vor Ablauf des Visums beantragen. Den deutschen FS würdest du dann erst zum 18. Geb. bekommen.

Viele Grüsse

Kirsten

das ist ja blöd, dass ich das visum ohne organisation nicht bekomme. gut, dass ich das jetzt früh genug weiß… da werd ich mich wohl noch ein bisschen mehr informieren müssen!! :wink: danke für die schnelle antwort :slight_smile:

lg Julia

Hallo Julia,

ich glaube, du hast Kirsten missverstanden. Du bekommst das Visum nämlich dann ohne Organisation, wenn du im Einzugsgebiet deiner Verwandten eine High School findest, die das I-20 Formular ausstellen darf und die dich aufnehmen möchte. Weitere Voraussetzung ist außerdem, dass du Schulgeld an diese High School bezahlst.

Viele Grüße, Ute

Hallo Ute,

doch doch das hab ich schon verstanden… aber für Schulgeld ist kein Geld da…! Hab mich nur falsch ausgedrückt :wink: aber trotzdem danke!!

Lg Julia :slight_smile:

Hallo Julia,
ich würde mich erstmal informieren, wieviel Schulgeld anfallen würde. Wenn die Schule nur $2000 nimmt, ist das sehr viel günstiger als eine Organisation - die kostet im Durchschnitt 8000€!

Liebe Grüße,
Wiebke

Hallo
Ich bin neu hier und hab mich eig nur angemeldet, weil KirstenJacobs sich so gut mit Führerscheinen auskennt :slight_smile:

So, zu meiner Frage,
Ich war im Schuljahr 09/10 in Minnesota und hab da meinen Führerschein gemacht. Ich bin jetzt im Besitz der Provisional License, die am 13.7.2012 ausläuft, und nicht mit meinem Visum, denn das ist schon Ende Juli ausgelaufen.
Allerdings steht unten rechts ein sog. Status Check plus das Datum 10-10-2010
Was bedeutet das?
Und stimmt es immer noch, dass Führerscheine aus Minnesota auch bis zu einem Jahr nach Ablauf umgeschrieben werden können?

Vielen Dank für Eure Antworten im Vorraus!

Du darfst generell hier nur 6 Monate mit einem US FS fahren, dann musst du die Umschreibung beantragen. Egal, wann er abläuft. Der von meiner Tochter ist bis 2014 gültig, trotzdem muß sie Ende Januar die Umschreibung beantragen. Die 6 Monate beginnen im übrigen an dem Tag, an dem du wieder deutschen Boden betreten hast.

Viele Grüsse

Kirsten

Ja, das ist mir schon klar.
Aber es gibt Leute die meinen, dass der Status Check in Verbindung mit dem Visum steht, sprich, wenn das Datum des Status Checks abgelaufen ist, auch der Führerschein abgelaufen ist.
Aber das glaub ich nicht so ganz, aber dann stellt sich mir die Frage, was dieses Status Check dann bedeutet?

Da musst du mal auf den Seiten von Minnesota nachgucken. Ich denke mal, dass das hier nichts zu bedeuten hat. Sie werden wohl nicht etwas auf den FS drucken, was nur für dich, bzw. für ATS, gilt. Wann wirst du denn 18?

Viele Grüsse

Kirsten

Ah okay :slight_smile:
Ich werd im November 18.
Nach Deutschland wieder eingereist bin ich im Juli.
Mein Plan ist es, bis zu meinem 18ten zu fahren und dann den Schein in einen Deutschen umschreiben zu lassen.
Theoretische Prüfung hab ich in Kürze.
Antrag ist noch nicht eingereicht, wird aber in den nächsten Wochen geschehen.

ACHTUNG: Verschärfung der Regelungen geplant!

Die bisherige Regelung, 6 Monate lang bei Rückkehr nach Deutschland mit dem ausländischen Führerschein fahren zu können, soll zum 1. Juli 2011 für unter 18jährige wegfallen. Dies betrifft alle Führerscheine aus Ländern, die nicht der EU oder dem EWR angehören.

Gemäß § 29 dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie sich hier nur vorübergehend (weniger als 185 Tage im Jahr) aufhalten bzw. bis sie nach Wohnsitznahme ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen (maximal jedoch sechs Monate nach Wohnsitznahme). Die Berechtigung besteht unab-hängig von den in Deutschland geltenden Mindestalterregelungen.
Der überwiegende Teil der in Rede stehenden Personen verlagert hierbei seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland.
Dadurch entsteht folgende Situation: Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland zunächst sechs Monate lang allein ein Kraftfahrzeug führen, sofern nicht die ausländische Fahrerlaubnis eine entsprechende Auflage enthält. Möchten sie diese Fahrerlaubnis nun umschreiben, müssen sie in der Regel bis zum Erreichen des hier vorgeschriebenen Mindestalters warten, ggf. also bis zu sechs Monate mit dem Fah-ren „pausieren“. Diese nachträgliche Einschränkung der Rechte ist häufig nur schwer vermit-telbar.
Vor dem Hintergrund, dass der betroffene Personenkreis in Zukunft gesichert die Möglichkeit hat, die ausländische Fahrerlaubnis nach Umschreibung im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ zu nutzen, ist es auch nicht mehr gerechtfertigt, die Fahrberechtigung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres uneingeschränkt anzuerkennen und den betroffenen Perso-nenkreis gegenüber deutschen Fahrerlaubnisinhabern besser zu stellen. Hat nach bisheriger Rechtslage das Interesse überwogen, den jungen Fahrerlaubnisinhabern so viel Fahrpraxis wie möglich zukommen zu lassen (was bisher bei einer Anerkennung der Fahrberechtigung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres nicht möglich war), so ist mit der Verankerung des „Be-gleiteten Fahrens ab 17“ im Dauerrecht bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Um-schreibung der Fahrerlaubnis möglich und damit der weitere Erwerb von Fahrpraxis gesichert.
Dass Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, hier zukünftig keine Kraftfahrzeuge mehr füh-ren dürfen, ist im Interesse der Verkehrssicherheit hinnehmbar, zumal hiervon nur Personen betroffen sind, die eine Fahrerlaubnis aus Nicht-EG-/EWR-Mitgliedstaaten besitzen. Die An-zahl der Betroffenen dürfte daher gering sein.
Zur Gewährleistung des Besitzstandes für Personen, die bereits nach Deutschland eingereist sind, wird das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. Juli 2011 gesetzt.

Quelle: http://www.bundesrat.de/cln_171/nn_8694/SharedDocs/Drucksachen/2010/0501-600/580-10,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/580-10.pdf

Wie gesagt, es ist nur geplant! Es ist noch nicht durch den Bundesrat durch.
Man kann aber einen begleiteten FS mit 17 beantragen, also alles kein Problem!

Viele Grüsse

Kirsten

Wenn ich das richtig erinnere, wird das heute im Bundesrat im Rahmen der Entscheidung der Einführung des Führerscheines für 17-jährige bundesweit gleich mitentschieden.

Man kann dann das begleitete Fahren bei der Umschreibung beantragen, dass macht allerdings zusätzlichen Aufwand für die Begleiter (Führungszeugnis, etc. plus Gebühren je Person).

Eberhard

Es wird erst am kommenden Freitag, den 17.12.2010, endgültig beschlossen und soll dann am 01.01.2011 in Kraft treten:
http://www.bundesrat.de/cln_152/nn_6898/DE/parlamentsmaterial/to-plenum/878-sitzung/to-node.html?__nnn=true
TOP 54

Ausserdem werden dann auch offiziell Texas und Australien in die Anlage 11 FeV aufgenommen.
Neu hinzu kommt Namibia.

Na dann sieht das in Zukunft ja deutlich restriktiver aus.
Eine Freundin meiner Tochter hat in Utah den Führerschein gemacht und eine Limited Term Driver License bekommen.
Damit ist sie hier dann 6 Monate gefahren. Bei der Umschreibung wurde ihr der Führerschein gleich weggenommen, da er mit Ausreise aus den USA ungültig geworden war - sie muss nun den Führerschein hier komplett neu machen und war also 6 Monate hier ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto unterwegs - wenn es gekracht hätte… Also aufgepasst und rechtzeitig informieren!

RREbi

Hier ist die neue Anlage 11 der FeV, die seit 01.01.2011 gültig ist: