Für Absetzbarkeit beim Finanzamt: Anerkennung deutscher Schulen im Ausland

Die Übersicht der von der Kultusministerkonferenz anerkannten Deutschen Auslandsschulen ist dafür wichtig, wenn ein Schüler an einer Schule im Ausland gelernt hat und Schulgeld bezahlt hat. Dies kann steuerlich abgesetzt werden, wenn die Schule entsprechend anerkannt ist:

http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2011/2011_04_00-Deutsche_Auslandsschulen.pdf

Was muß man beachten, um die Schulkosten und Zusatzkosten, z. B. für Versicherungen, Zusatzveranstaltungen, steuerlich absetzen zu können? Wie lassen sich die Kosten differenzieren?
Es geht um einen Aufenthalt in Kanada über 5 Monate. Die privaten Krankenversicherungskosten in Deutschland waren während dieser Zeit auf einen Minibetrag reduziert worden. Können die Krankenversicherungkosten im Ausland stattdessen abgesetzt werden? Wenn ja, was muß man beachten?