Bafög für Neuseeland

Hallo an alle!

Unser Sohn ist momentan für ein Jahr in Neuseeland. Als wir das Austauschjahr seinerzeit geplant hatten, war es noch so, dass G8-Schüler nur die Förderung bekamen, wenn das Auslandsjahr voll angerechnet wurde und sie in Deutschland die Klasse überspringen konnten. Da dies bei meinem Sohn nicht der Fall war, haben wir die Idee mit dem Bafög verworfen.

Nun habe ich zufällig gesehen, dass das Gesetz anscheinend geändert wurde und die G8-Schüler in Deutschland an ihr altes Schuljahr anschließen können. Wir haben daraufhin nachträglich einen formlosen Antrag gestellt und nun alle möglichen Formulare erhalten. U.a. eine „Bescheinigung der inländischen Ausbildungsstätte über die Anrechnung der ausländischen Ausbildung auf die Ausbildung im Inland“.

Das verstehe ich nicht. Meiner Meinung nach würde dies ja bedeuten, dass doch „gesprungen“ werden muss oder bin ich da in einer Denkrille? Kann mir jemand weiter helfen?

Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße!

Hallo,
Da würde ich einfach mal beim Bafög-Amt nachfragen.Vielleicht haben die das aus alter Gewohnheit, ohne drüber nachzudenken, mitgeschickt. :confused: Es könnte aber auch sein, dass dieses Formular jetzt so ausgelegt wird, dass die Schule damit bestätigt, dass dein Sohn nach dem Auslandsjahr weiterhin Schüler ist. Die Fortsetzung der Ausbildung im Inland nach dem Auslandsjahr ist nämlich nach wie vor notwendig. :wink:

Liebe Grüße,
Wiebke

Diese Änderung gibt es schon seit 2010!

Ihr bekommt BAföG, wenn ihr Anspruch drauf habt, aber erst ab Antragsstellung. Ich würde den Antrag also noch HEUTE fertig machen, spätestens morgen.

Denkt dran, dass euch euer Sohn eine Vollmacht geben muss, da ER den Antrag stellen und unterschreiben muss.

Aber der Antrag muss vor dem 30. Juni gestellt werden, da euch sonst auch noch der Monat Juni flöten geht.
Ihr bekommt es nicht für die vergangenen Monate nach!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo Kirsten,

ja, das habe ich zwischenzeitlich auch festgestellt. Wir haben uns aber schon im September 2010 mit dem Thema Austausch beschäftigt und da die Regelung damals anders war, habe ich mich zwar darüber geärgert, dass wieder mal niemand die G8-Verhältnisse berücksichtigt hat, aber dann habe ich das Ganze ad acta gelegt.

Den Antrag habe ich schon formlos gestellt und zusammen mit einer Vollmacht meines Sohnes Anfang Juni an das Studentenwerk geschickt. Ich muss die fehlenden Unterlagen bis Mitte Juli nachreichen.

Somit sollte es wohl zumindest nicht ganz verloren sein.

Liebe Grüße!

Der formlose Antrag gilt als Antrag, somit muss euch für Juni das Bafög gezahlt werden.

Gruss graefinlwl