Verlängerung des Austauschjahres

Wir würden unsere Gasttocher gerne ca. zwei Wochen über das eigentliche Austauschjahr hinaus „behalten“. Sie hätte dann nämlich die Möglichkeit, an der Exkursionsfahrt nach Italien ihrer Schulklasse teilzunehmen.
Ich finde, das wäre ein schöner Abschluss des ATJ.
Ihre Eltern haben ihr Einverständnis signalisiert. Nun geht es an den organisatorischen Teil: Verlängerung der Versicherungen, des Aufenthaltstitels, Umbuchung des Rückfluges etc.
Vermutlich wird sie für diesen Zeitraum aus dem eigentlichen Programm entlassen.
Hat jemand Erfahrungen mit solchen Verlängerungen? Was müssen wir beachten?

Das wird ähnlich wie andersrum sein. Sie muss sich dann selbst für die Zeit krankenversichern.
Ansonsten einfach mal bei ihrer Organisation nachfragen. Haben die einen Gruppenflug?

Viele Grüsse

Kirsten

Krankenversicherung ist klar, Haftpflicht vielleicht auch. Müsste beide verlängret werden.
Ja, es ist ein Gruppenflug. Aber die Eltern übernehmen die Mehrkosten für die Umbuchung.
Die Frage ist, ob ich noch etwas übersehen habe könnte.

Die Orga ist gefragt worden, scheint aber nicht sooooo die Erfahrungen zu haben. Entlassung aus dem Programm, aber dann???

Und mit “andersherum” habe ich keine Erfahrungen…

Hallo

Ein wichtiger Punkt an den man denken sollte, ist das Visum: Bis wann ist dieses gültig? Ich würde empfehlen, dass falls das Visum nicht mind. zwei Wochen über den neu vorgesehen Abflugtermin hinausläuft, dieses zu verlängern. Begründung: Wenn deine Gasttocher plötzlich krank wird, und aus diesem Grund den Flug um eine Woche oder zwei verschieben muss, und das Visum in dieser Zeit abläuft, dann ist sie streng genommen illegal im Land.

Wie es in Deutschland genau läuft, weiss ich nicht. Allerdings sind die meisten Länder in solchen Fällen relativ bürokratisch, deshalb würde sich m.E. eine Visumsverlängerung im Zweifelsfall empfehlen.

Grüsse
Michael

Unsere ATS braucht kein Visum, muss aber den Aufenthaltstitel verlängern.