Umschreibung eines Führerscheines aus

Och, gar nicht nötig, ich habe sie auch direkt aus dem Ministerium gemailt bekommen ;). Ich bin nämlich im Verteiler drin :).

Viele Grüsse

Kirsten

Ich hatte nicht bemerkt, dass die Übersicht auf der ersten Seite schon aktualisiert war. :slight_smile:

Es fehlen aber immer noch Norwegen, Island und Liechtenstein, die dem EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) angehören und für deren Führerscheine dasselbe gilt wie für Führerscheine aus EU-Ländern.
Siehe auch hier:

Also ich habe am 15.September.2010 meine Learner’s Permit erhalten. Ich habe Driver’s Ed in der Schule und auch dieses Fach schon bestanden, sodass ich meine gruene Karte, die mir erlaubt Fahrstunden bei einem privaten Lehrer zu machen (das sogenannte “Behind the wheel”), auch schon erhalten habe.

Meine Learner’s Permit ist bis zum 30.Juni.2011 gueltig. Mein Visum laeuft einen Monat spaeter ab. Ich habe eine “Limited Duration” (Restriction 9) auf meiner Permit, die DMV-Internetseite sagt dazu, dass die Permit fuer Auslaender nur 1 Jahr gueltig ist. Soweit so gut.

Nun fliege ich am 25.Juni.2011 nach Hause.
Meine Driver’s License wird mir theoretisch am 15.Juni.2011 (nach der 9-Monate-Period) zugestellt. Nun muss man hier in Virginia aber zum Gericht.
Meine Gastschwester hat 2 Monate auf ihren Termin gewartet, obwohl ihre License am 15.November.2010 gueltig wurde, und erst im Januar hat sie die Karte ausgehändigt bekommen.

Wenn ich jetzt auch 2 Monate warten muesste, dann bin ich schon wieder daheim und meine Learner’s ist abgelaufen.

Wissen sie, ob sich meine License dann überhaupt umschreiben lässt ?

Kirsten, wie ist das?
Eine learner’s permit ist kein vollwertiger Führerschein im Sinne der Anerkennungsregeln hier und kann nicht umgeschrieben werden? Oder ist der wie eine Erlaubnis zum begleitenden Fahren ab 17 Jahre?
Wenn man die Driver’s License nicht hat, kann keine Umschreibung erfolgen?

Gruß, Eberhard

hallo,
ich würde vorschlagen, dass du einfach JETZT schon einen Termin für den 16. Juni ausmachst? Dann kannst du deinen Führerschein direkt abholen und ihn mit nach Deutschland nehmen. Müsste in solch einem Fall bestimmt möglich sein.

Liebe Grüße,
Wiebke

Ja, würde ich auch vorschlagen … Einfach jetzt schon einen Termin machen.

Viele Grüsse

Kirsten

Danke für die große Hilfe !
Denkt ihr denn, dass ich den Termin bestimmen kann ?
Meine Gasteltern kennen die Richterin und möchten mal mit ihr reden… :wink:

Hey there! :slight_smile:
Ich hab auch mal ne Frage…
Ich habe vor zwei Tagen meinen Führerschein im Staat Washington erhalten. Ich fliege in zweieinhalb Wochen heim, und meine Mutter hat mir erzählt, ich solle daheim lieber erstmal nicht Autofahren, bis alles geregelt ist, und der Führerschein ins Deutsche überschrieben oder geändert wurde.
Das Problem, oder mehr meine Frage ist, ob es für mich denn daheim in Bayern ne extra Regelung geben wird, da ich erst 16 1/2 bin? Ich weiß, dass das Deutsche Gesetzt erklärt, man muss mindestens 17 Jahre alt sein, um hinter das Steuer eines Autos zu dürfen, aber ist das einfach anders für mich, da ich bereits beide Prüfungen bestanden und den Führerschein in der Hand habe?

Liebe Grüße, Andrea

PS: sorry für mein komisches Deutsch, ich hab mich doch schon sehr an das Englisch hier gewohnt und verlerne so langsam meine Muttersprache. :wink:

Du darfst ab 1. Juli 2011 mit unter 18 Jahren sowieso mit einem Nicht-EU/EWR-Führerschein kein Kraftfahrzeug in Deutschland führen.
Ansonsten wäre das eine Straftat.

Da wird es keine Sonderbehandlung geben.

Okay, vielen Dank für die schnelle, hilfreiche Antwort! :slight_smile:

Meine Tochter hat während ihres Austausches in den USA (Iowa) den Führerschein gemacht. Sie ist 17 und wird im September 18 Jahre alt.

Anfang Juni ist sie heimgekehrt und wir haben gleich einen Führerschein mit begleitenden Fahren beantragt.

Unterlagen, die gebraucht wurden:

biometrisches Foto
Kopie des USA-Führerscheins
Kopie Personalausweises
Antrag auf begleitendes Fahren (habe ich in einer Fahrschule besorgt, da das Amt dieses Formular nicht hatte) nebst Unterschriften der Erwachsenen, die sie begleiten sollen und Kopien deren Personalausweise.

Gebühren ca. 70 Euro

Heute kam nun das Schreiben, dass sie ihren Führerschein bzw. den “rosa Zettel” zum begleitenden Fahren abholen kann. freu ganz doll
Den hat sie heute natürlich gleich abgeholt (und musste ihren Iowa-Führerschein dort lassen :frowning: ) Zu ihrem 18. Geburtstag bekommt sie dann ihren Führerschein zugeschickt.

Von Anfang Juni bis heute ist sie aber hier schon mit dem Iowa-Führerschein gefahren, was ja ab 01.07.2011 aber nicht mehr möglich ist.

Ich bin so froh, dass alles so unkompliziert abgelaufen ist :smiley:

oh, das freut mich, dass bei euch alles so reibungslos abgelaufen ist! :slight_smile:
Aber schade, dass sie den Iowa Führerschein dort lassen musste!

Zum 1. Juli ändert sich eine Menge in Deutschland.
In der Auflistung ist auch folgender Punkt angegeben:

Führerschein
Ab sofort müssen Autofahrer in jedem Fall 18 sein, um sich in Deutschland ohne Begleitung ans Steuer zu setzen. Ein unter Jugendlichen beliebtes Schlupfloch wurde nämlich geschlossen: Wer den Führerschein schon in jüngeren Jahren im Ausland beispielsweise im Rahmen eines Schüleraustausches erworben hat, konnte ihn bisher auch hier nutzen. Damit ist jetzt Schluss.

So ein Mist aber auch ;).

Viele Grüsse

Kirsten

Dem kann ich auch nur zustimmen:mad:

Die Umschreibung des Führerscheins aus Pennsylvania klappte bei meinem Sohn auch relativ reibungslos - bis auf die doch recht ansehnlichen Gebühren (mit geforderter Übersetzung ca. 100 € für begleitetes Fahren - ist München auch bei den Gebühren exklusiv???). Gemessen an den Kosten eines Führerscheins in Deutschland sind das jedoch Peanuts… Jetzt zu meiner Frage: Bei der Übersetzung gilt die Driver’s License meines Sohnes nicht nur für das Fahren von Pkws, sondern auch für das Fahren mit Anhänger und für LKW bis 7,5 t. Bei der Umschreibung wurde ihm aber nur der Führerschein der Klasse B zuerkannt, was ja weitaus weniger beinhaltet. Irgendwie frage ich mich schon, wozu dann die offizielle Übersetzung nötig war… Hat jemand Erfahrung, ob hier eine offizieller Einspruch nützen würde?
Vielen Dank!

In den meisten US-Bundesstaaten (auch Pennsylvania) umfasst die PKW-Führerscheinklasse Fahrzeuge bis 26.000 pounds (entspricht ca. 11,79 t) und einen Anhänger bis 10.000 pounds (ca. 4,54 t). Somit kann der Führerschein auf Antrag auch in die deutschen Klassen BE, C1 und C1E umgeschrieben werden.
Da aber bei allen US-Bundesstaaten mit Gegenseitigkeitsabkommen nur die Klasse B prüfungsfrei erteilt wird, müsste deshalb bei BE und C1E in Deutschland eine praktische Prüfung abgelegt werden und für C1 sowohl eine theoretische als auch eine praktische Prüfung.

Nach Informationen aus einem anderen Forum ist mit Neuseeland ein neues Gegenseitigkeitsabkommen unterzeichnet worden, so dass bei der Umschreibung neuseeländischer PKW- und Motorradführerscheine bald auch die theoretische Prüfung entfällt.

Hallo,

komme nicht ganz klar, vielleicht habe ich es auch überlesen.

Kann man einen US-Führerschein auch umschreiben lassen, wenn der Schüler 16 Jahre alt ist und erst 2 Monate, nachdem das Visum ausläuft, 17 wird? Also, den Antrag auf Umschreibung würden wir natürlich schon stellen, wenn der Führerschein noch gültig wäre.

Über eine kurze Info würde ich mich freuen.

VG,

Annette

Welcher US-Bundesstaat? Was für ein Führerschein ist das, was steht genau drauf? Ist die Gültigkeit auf dem Führerschein begrenzt?

RREbi

Ihre Tochter ist doch in OK :).
Die FS von dort können prüfungsfrei umgeschrieben werden, sind aber, soweit ich weiß, an das Visum gekoppelt.
Das heißt die Beantragung der Umschreibung muss vor Ablauf des Visums erfolgen.

Viele Grüsse

Kirsten