Schulpflicht nach Rückkehr nach Deutschland

Hallo,
wir haben eine aktuelle Frage. Unsere Tochter ist zur Zeit in einem Schüleraustausch in Schweden (11. Schuljahr). Kommt jetzt am 7. Juni aus Schweden zurück, weil dann das Schuljahr dort bereits beendet ist.
Ihr Beratungslehrer sagte jetzt, dass sie dann in Deutschland bis zu den Sommerferien schulpflichtig sei.
Stimmt das? Der Direktor hat sie ja für das komplette Schuljahr beurlaubt und sie hat ja das komplette Schuljahr in Schweden bereits besucht.
Weiß jemand, wie das ist?
Danke & Gruß
Ekki

Hallo und Guten Morgen,
zwei Dinge sind zu unterscheiden:

  1. die allgemeine Schulpflicht des jeweiligen Bundeslandes,
  2. die Beurlaubung durch den Schulleiter für ein Schuljahr.

Zu 1. kann ich nicht prüfen, da ich das Bundeland nicht weiss, in dem ihr wohnt. (vgl. Schulpflicht – Wikipedia)
Zu 2. die Beurlaubung durch den Schulleiter gilt für das gesamte Schuljahr, deine Tochter muss also nicht die letzten Tage oder Wochen nach Rückkehr die Schule hier besuchen, kann das, nach Rücksprache mit dem Schulleiter wegen der versicherungsrechtlichen Fragen, natürlich gerne tun.

RREbi

Danke, RREbi,

wir wohnen in NRW, unsere Tochter ist 17 Jahre. Soweit ich das Schulgesetz verstanden habe, hat sie Schulpflicht bis 18 Jahre. ICh meine, ich hätte irgendwo gelesen, “es sei denn, der Schulleiter beurlaubt” oder so ähnlich; finde es aber nicht mehr im Schulgesetz.

Gruß
ekki

Hallo,
Schulpflicht in NRW besteht grundsätzlich 10 Jahre lang; nach der 10. Klasse kann also Schluß sein, es sei denn, man beginnt eine Berufsausbildung. Dafür gilt die Berufsschulpflicht u.U. sogar über eine Altersgrenze von 18 Jahren hinaus, wenn man die Ausbildung vor dem 18 Jahr beginnt.
siehe wikipedia:

"10 Jahre Schulpflicht (Berufsschulpflicht bei Beginn einer Ausbildung im dualen System vor dem 18. Lebensjahr bis zum Ende der Ausbildung - auch über das 18 Lebensjahr hinaus) (§§ 37,38 SchulG NRW).

Eigentlich klar wie Kloßbrühe :wink:

Gruß,
RREbi

Hallo zusammen, ich weiß zwar nicht ob die Frage jetzt doppelt gestellt ist, aber ich bin doch recht unsicher. Wir wohnen in NRW und unsere Tochter ist z.Zt. in den USA. Sie ist G8 Jahrgang = 10.Klasse und wird hier die 10. wiederholen (Latinum, 3.Fremdsprache). Sie kommt Mitte Juni zurück und wird dann auch das Gymnasium wechseln. Bei der Ummeldung wurde mir gesagt, dass sie bis zu den Sommerferien die Schule noch besuchen müsste. Sie hat aber doch das Schuljahr beendet und auch eine Beurlaubung? Oder hat sich jetzt etwas geändert? Danke für die Hilfe

Oha, ich sehe, dass dieses Thema auch andere beschäftigt.:cool:
Die Klassenlehrerin meiner Tochter, hier in Deutschland, hat vor dem ATS auch gesagt, dass meine Tochter, wenn sie denn vor den Sommerferien zurück kommt, noch in die Schule kommen muß.
Eigentlich voll bescheuert, denn wo soll mein Kind in dem neuen Kurssystem hin?
Ich denke, meine Tochter wird 4 Wochen (offiziell) die Reise verlängert haben und so erst in den Sommerferien wieder hier sein.:wink:

Da sind wir auf der sicheren Seite