Kindergeldzuschlag bei ATJ?

Hallo,
habe versucht mich so zu informieren, aber es gibt nur schwammige Aussagen. Da dachte ich vielleicht kann mir hier jemand helfen.
Ich habe im November einen Antrag auf Kindergeldzuschlag gestellt, heute! kam nun das Schreiben in dem mein Antrag mit der Begründung abgelehnt wurde, dass mein Kind sich ja nicht in meinem Haushalt aufhält.
Kann das denn richtig sein?
So ein ATJ ist doch Teil der Ausbildung und Kindergeld bekommt er doch auch und ich muß doch auch für Taschengeld etc. aufkommen…
Wer kann mir helfen?

Danke und liebe Grüße Sigrid
:confused:

Aber das Kindergeld wird weiterhin gezahlt ? (wegen der Begründung, dass Dein Kind sich nicht mehr in Deinem Haushalt aufhält :confused:) Welch ein Durcheinander… Liebe Grüße Angela

Ja so ist es. Kindergeld gibt es natürlich. Kindergeldzuschlag aber nicht. Auch der Widerspruch wurde abgelehnt, eben weil das Kind ja nicht in Deutschland ist und für Verpflegung und Unterkunft gesorgt ist. Was ich jeden Monat überweise ist mein Problem.!!!
Naja mir fällt dazu auch nichts mehr ein.

LG Sigrid:confused:

Ich könnte mir vorstellen, dass die der Meinung sind, dass so ein Austausch ja eine freiwillige Sache ist (sprich nicht zwingend notwendig) und man somit für die Kosten auch selber aufkommen muss. Was ja auch irgendwie nachvollziehbar ist. Es gibt doch aber die Möglichkeit irgendwo ein Bafög zu beantragen (Kirsten weiss darüber mehr)-ist aber für einen bereits bestehenden Austausch wohl schon zu spät, glaube ich… hat dein Kind denn ein Stipendium bekommen?

Hallo Tina,

nein kein Stipendium, und auch kein Bafög. Für Bafög hätte er ein Jahr eher gehen müssen.
Das ist ja richtig, aber der Kindergeldzuschlag ist doch auch für das Kind, genau wie das Kindergeld. Aber wahrscheinlich, sollen die Kìd`s dass Geld in Deutschland ausgeben :wink:

Liebe Grüße Sigrid