Geld, Konto, Kreditkarten

Hallo,
nachdem ich jetzt schon lange Kundin bei der Barclaysbank bin und seit Jahren eine Barclaycard habe, kündige ich diese heute und möchte andere Menschen eindringlich davor warnen, sich eine Barclaycard zu bestellen!

Nach meinem längeren, teuren USA-Aufenthalt im Sommer bot mir die Barclaysbank bei einem telefonischen Beratungsgespräch an, den Saldo nach und nach zu begleichen statt alles sofort. Dies fand ich praktisch und fragte nach den Kosten dafür. Die Dame am Telefon sagte mir, ich würde 1,46% Zinsen auf die Summe zahlen.
Heute habe ich meine Abrechnung erhalten, und [SIZE=“3”][COLOR=“Red”]statt 1,46% berechnete mir die Barclaysbank satte 20%(!) Zinsen.[/COLOR][/SIZE] :mad: Ich habe angerufen, und versucht, das zu klären, Ergebnis: Man verstünde nicht, wieso ich deswegen unmütig sei und darüber diskutiere, stehe doch alles so im Internet, Gespräch beendet. :confused: Ich habe nachgelesen, steht anders da: Ich habe zwei Monate Zeit zu zahlen ohne Zinsen zu zahlen.
Wiederum angerufen, Kundenberater(?) sagt: Pech gehabt, gilt nur solange ich 100% des Saldos begleiche. - Steht da aber nicht! - Auf Nachfrage teilte man mir mit, dass man auch kein Interesse hätte, weiterhin mit mir Geschäfte zu machen, auch dass ich lange dort Kundin bin, wäre egal, und außerdem hätte ich soetwas dann ja GERADE wissen müssen.

[SIZE=“4”]Fazit: Man war unfreundlich und beleidigend.[/SIZE]

[COLOR=“Red”][SIZE=“4”]Barclay legt keinen Wert auf zahlende, geschweige denn zufriedene, Kunden.[/SIZE][/COLOR]

[SIZE=“3”]Mein Tipp: Lieber keine Barclaycard und für guten Service der eigenen Bank mehr zahlen. [/SIZE]

Ob ich noch Klage einreiche, überlege ich gerade. Erfolgreich wäre die wohl. Aber eigentlich ist es den Stress wegen 25€ nicht wert.

Liebe Grüße,
Wiebke

Was lernen wir Juristen im ersten Semester?
Beweisbarkeit sichern, das geht nicht am Telefon, ergo solche Dinge nie am Telefon vereinbaren geschweige denn Gespräche führen, die die Gegenseite als stillschweigende Einwilligung interpretieren könnte.

Die 25,- EUR buch mal als Erfahrungsausgabe weg :wink:

RREbi

Hallo.
Ja, du hast Recht mit dem was du sagst. 25€ sind Lehrgeld. Wobei ich nie so unvorsichtig bin im Umgang mit Banken. War ich auch nie, hat man mir gleich anerzogen. Juristenfamilie eben. :wink:
Wie dem auch sei, ich finde es auf jeden Fall nicht in Ordnung, so behandelt zu werden. Zur Frage der Beweisbarkeit: Ich kann doch aussagen, dass ich das nie so gesagt habe? Ich meine, das könnten sie mir nur schwer nachweisen, dass ich etwas bestimmtes am Telefon gesagt habe? Würden sie es aufzeichnen, ohne mich darauf hinzuweisen, wäre es ein Gesetzesverstoß, abgesehen davon, dass sie dann auch die Aussage der Mitarbeiterin preisgeben müssten. :smiley:
Und den Brief, der im übrigen nur aussagt, dass die Zahlungsmodalität geändert wird (sonst GAR nichts), wurde mit einer 55ct Briefmarke (folglich nicht mal Einwurfeinschreiben) versendet; d.h. den Zugang und die Kenntnisnahme können sie mir im Gegenzug auch nicht beweisen. :smiley:

Ich gehe einfach mal davon aus, dass in dem fiktiven Rechtsstreit, den wir führen, der Richter entscheiden müsste, welche Seite glaubwürdiger ist.

Und meine Liste der Dinge, die ich nach dem STEX machen werde, habe ich soeben ergänzt:

  • Karibikurlaub
  • Heiraten :wink:
  • Auto kaufen (Audi Q oder VW Scirocco) :stuck_out_tongue:
  • Haus bauen + Garten anlegen
  • und darin Telefonanlage mit durchgehender Telefonaufzeichnung und Hinweisgebung darauf im Signalton einbauen :smiley:

Dann hätten wir zumindest das Problem der Beweisbarkeit gelöst.

Du willst keine Kinder ;)?

Viele Grüsse

Kirsten

Wie du im Zivilrecht gelernt haben dürftest, muss grundsätzlich jede Partei in einem Gerichtsverfahren seine Klagebehauptungen beweisen. Wie willst du beweisen, etwas nicht gesagt zu haben? Oder sollte hier eine Beweislastumkehr greifen? Ich meine nicht.

Nur als Tipp, wenn du alle Telefonate mitschneiden willst, bedarf das der jeweiligen Einwilligung deines Gesprächspartners, weisst du darauf im Signalton hin, kann er ja auflegen.
Zweites Problem: Tonaufzeichnungen sind als Beweismittel in Zivilverfahren nicht anerkannt, es sei denn der BGH hat da in den letzten Jahre eine Kehrtwendung vorgenommen die ich nicht mitgekommen habe.

Was lernen wir daraus? Konfliktvermeidung im Vorfeld durch gesundes Misstrauen auch Banken gegenüber, die wollen alle nur dein Bestes - dein Geld. Also alles schriftlich und Telefonwerbeanrufe sich verbitten.

RREbi

@Kirsten: Auf jeden Fall, aber die stehen erst auf der Liste für nach dem 2. Staatsexamen! :slight_smile:

Danke für den Hinweis, RREbi! Dass Tonbandaufzeichnungen nicht beweiskräftig sind, war mir nicht bekannt. Hast du da zufällig ein Urteil für mich zum Nachlesen zur Hand? Nur aus Interesse - ich glaub’s dir auch so. (Mich interessiert die Begründung!)

Als ich heute gerade auf dem Weg zum Copyshop war, um meine Kündigung zu faxen, klingelte mein Handy, und die Dame aus der Finanzabteilung der Barclaybank war dran. Die Dame von gestern hatte wohl vergessen, die Rückruffunktion zu löschen.
Ich habe der Dame auf die Frage, was sie für mich tun könne, geantwortet: “Nichts. Aufgrund des gestrigen Verhaltens Ihrer Kollegen halte ich in diesem Moment die Kündigung unseres Vertrages in meiner Hand!” Auf Nachfrage habe ich ihr erklärt, was passiert war, was auch sie erstaunlicherweise ziemlich ungerechtfertigt fand.

Als Finanzabteilungsleiterin entschuldigte sie sich dann mehrfach für das Verhalten der Kollegen und versprach, das zu klären und an die Führungsebene weiterzuleiten. Sie sei erstaunt, dass man mich als Kundin nicht mehr haben wollte, schließlich sei immer alles pünktlich wie vereinbart gezahlt worden. [Ironie](ACH? Zu der Erkenntnis ist man doch gekommen? Interessant.) [/Ironie]
Sie würde sich freuen, wenn ich ihre Entschuldigung annähme, und evtl. mein Kündigungsvorhaben überdachte.
Fazit: Ich erhalte eine Gutschrift über die 25€ und meine Kreditkarte im nächsten Jahr kostenlos. :o
Das alles bekomme ich auch schriftlich bestätigt.

Also mal abwarten, was noch kommt - kündigen kann ich ja immer noch, wenn ich das Geld zurück habe. :wink:

Die LBB bietet wieder eine LBB VISA Card prepaid ab 12 Jahren an https://service.lbb.de/portal/whitelabel/index.php?pid=3&reset=1&F37=000152

Bis 18 Jahre kostet die Karte 12€ Gebühren im Jahr, ab 18 Jahren 39€ im Jahr.
Man kann sie unbegrenzt aufladen, bis zur Volljährigkeit dürfen die Kinder aber nur über 500€ im Monat verfügen wegen dem Taschengeldparagraphen. Hier sind die Juristen unter uns gefragt, ob es für das Auslandsjahr eine Möglichkeit gibt? Barauszahlungen sind im Ausland weiterhin kostenfrei, im Inland muss man dafür 5€ bezahlen.

Viele Grüsse

Kirsten

Nein, nicht für Banken. Den Eltern hingegen steht es frei z.B. durch Bargeld/Travellerchecks den Verfügungsrahmen der Kinder zu vergrößern.

Gruß, Eberhard

vgl. hierzu z.B. Zöller/Greger 21. Aufl. RdNr 15b zu § 286 ZPO mit weiteren Nachweisen:

„Der Inhalt heimlicher Tonbandaufnahmen darf wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechts grds. nicht verwertet werden(…);Interessenabwägung kann aber, solange nicht der Kernbereich privater Lebensgestaltung (Intimsphäre) betroffen ist, zu anderen Ergebnissen führen (…).“

Zu straftrechtlichen Aspekten von geheimen Telefonataufnahmen siehe §201 StGB.

Gruß Eberhard

Gilt das nur für Barabhebungen? Denn meine Tochter hat ihre Hawaii Reise mit ihrer DKB-Cash Karte gezahlt und ohne Probleme in dem Monat weiter damit zahlen und Geld abheben können.

Gruß
Claudia

Ich komme zu einem anderen Ergebnis als RREbi. Ich kann weder eine Kommentierung noch ein Urteil finden, wo diese Grenze explizit so gesetzt wird? Wieviel Taschengeld ein Kind bekommt, ist Sache der Eltern. Je nach finanziellem Stand kann da etwas anderes angemessen sein. (Man überlege, was passieren würde, wenn die Bank zu einer 14-jährigen Paris Hilton sagt: „Sorry, Verfügungsbegrenzung 500€ / monatlich.“) Das einzige, was ich finden kann, ist, dass ein beschränkt geschäftsfähiger Jugendlicher nicht mehr als sein Taschengeld von 3 Monaten auf einmal ausgeben darf (und das auch nur unter der zusätzlichen Voraussetzung, dass er dies bereits gespart hat).

Wenn die Bank trotzdem auf die 500€-Grenze besteht, fallen mir folgende Lösungen ein:

[LIST]
[]Versuchen ein höheres Limit als 500€ zu bekommen, indem man der Bank erklärt, man würde sich dann allgemein eine andere Bank suchen, wenn sie nicht kooperieren wollten.
[
]2 Prepaid-Kreditkarten von unterschiedlichen Banken nehmen
[]1 Prepaid-Kreditkarte & 1 normale Kreditkarte (vom Elternkonto) für Notfälle
[
]Prepaid-Kreditkarte und normales Konto, z.B. Postbank (Achtung: nicht mehr alle EC-Karten funktionieren im außereuropäischen Ausland!)
[*]normale Kreditkarte vom Elternkonto mit entsprechend höherem Limit, z.B. 1000€ - kann bei jeder Bank universell eingestellt werden.
[/LIST]

Liebe Grüße,
Wiebke

Das musste meine Tochter auch feststellen, als sie in den USA mit ihrer Kontokarte der DB Geld abheben wollte. :frowning:
Man teilte ihr mit, dass der Chip auf der Karte nicht gelesen werden kann (einen Magnetstreifen hat die Kontokarte nicht mehr)

Selbst mit Magnetstreifen funktioniert es nicht unbedingt. Die neuen EC-Karten der Volksbank sind z.B. extra gesichert mit einem neuen System, V-Pay. Damit können die Karten bewusst nicht im außereuropäischen Ausland benutzt werden, weil dort wohl die Gefahr am größten ist, dass die Karte heimlich ausgelesen / kopiert /… wird und der Bank damit ein Schaden entsteht. (In der EU besteht - anders als im Ausland - zudem eine gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden, um solche Delikte aufzuklären?)
Für die USA & Co sind laut Bank dann die Kreditkarten gedacht. (Marketingstratetisch gar nicht blöd, weil jeder mal ins Ausland fährt und auch dort bezahlen muss. So wird man also KK los. :wink: )

Im Prinzip ja, daher mein Hinweis auf die Eltern.
Aus Sicht einer Bank ist das ein anderes Spiel im Hinblick auf eine mögliche Haftung für den Fall, dass Eltern die monatliche Verfügungssumme begrenzen wollen auf eine Summe von z.B. 300,- Euro die sie für angemessen halten. Sollte die Bank hingegen einen Verfügungsrahmen von z.B. 1.000,- Euro zulassen, fällt es den Eltern in den Rücken - da schwelt dann ein entsprechendes Haftungspotential das die Banken einfach durch die 500,- Euro-Grenze minimieren wollen - klar dass man das nicht in Kommentierungen oder Urteilen findet ;-). Da erfährt man z.B. im Kontakt mit Rechtsabteilungen von Banken bzw. den unverbindlichen Vorschlägen von Bankenverbänden für ihre Mitgliedsbanken.

Gruß,
Eberhard

Moin,

ich habe nocheinmal eine Frage zu der Visa Prepaidcard der LBB.

Wenn ich oder meine Eltern meine Karte aufladen, dann überweisen wir ja Euronen.
Wenn ich jetzt aber in einem Geschäft in den USA mit meiner Karte bezahlen möchte, was buchen die mir dan ab?
Rechnen die einfachden Betrag durch 1,4… und buchen das ab? Und werden für diese Umrechnung noch Kosten beansprucht?
(ich meine das mal irgendwo gelesen zu haben:confused::confused::confused:)

LG
Schmiddl

Du bezahlst mit der KK in $. Abgebucht wird es mit dem aktuellen $ Kurs in €. Dazu kommen 1% Auslandseinsatz. Dieser Auslandseinsatz wird dir aber bei jeder KK, egal ob Prepaid oder nicht, berechnet. Zumal 1% nicht wirklich viel ist. Bis 100€ handelt es sich ja um Cent Beträge und so hohe Beträge habt ihr ja eher selten, sonst seit ihr ja gleich pleite ;).

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,
wenn du im Ausland deine Kreditkarte nutzt, stehen auf der Abrechnung hinterher sowohl der Dollar-Betrag, als auch der in Euro umgerechnete Betrag. Die Umrechnung erfolgt nach dem tagesaktuellen Wert des Dollars an der Börse.

Ob bei der Prepaid-Kreditkarte Kosten für die Auslandsnutzung anfallen, weiß ich nicht. Üblich ist, dass man einen bestimmten Betrag für jede Barabhebung zahlt (3%, aber mind. 5€ - oder sowas in die Richtung) und für einen Auslandseinsatz ebenfalls Gebühren abheben (bei mir müssten das 2% des Betrages sein). Meiner Meinung nach fallen aber nur die Barabhebungsgebühren ins Gewicht.

Liebe Grüße,
Wiebke

Bei der Visa Prepaid Card der LBB zahlt man keine Gebühren für die Barabhebung!

Viele Grüsse

Kirsten

Vielen Dank für die Antworten!

Es macht also keinen Unterschied ob ich jetzt 50$ abhebe und damit bezahl oder ob ich direkt im Laden 50$ mit der Karte bezahle. Richtig?

LG
Schmiddl

Genau so ist es.

Viele Grüße, Ute