Frage zu den Nachweisen für Bafög

Hallo,
ich bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich jemanden suche, der mir mit seinen Bafögerfahrungen evt. weiterhelfen kann.
Ich bin Mutter einer Tochter, die mit EV gerade in Uruguay ist.
Die dortige Schule weigert sich beharrlich, die Schulbescheinigung für das dt.Bafög zu unterschreiben und sagt, dass meine Tochter gar keine offizielle Schülerin sei. Von Seiten der Eurovances besteht aber der Zwang dort die Schule zu besuchen und nie wurde uns gesagt, dass sie dort nur "Gasthörer"sei.
Was kann man denn in diesem Fall unternehmen und hat jemand schon ähnliche Erfahrungen in Südamerika gemacht?

Ich habe mich mal erkundigt. Die Schule muss nicht unbedingt das deutsche Formular ausfüllen.
Es reicht auch, wenn die Schule formlos folgendes bestätigt:
“Der/die Schüler/in … nimmt von … bis … am Schulbetrieb (Schulunterricht) unserer Schule teil.”
Sagt doch einfach, dass es wegen einer finanziellen Unterstützung in D ist. Oder die Betreuerin fragen, ob sie helfen kann. Vielleicht ist es auch nur ein Verständnisproblem.
Versucht es mal auf diesem Weg!

Viele Grüsse

Kirsten

Vielen Dank, dass du dich gleich bemüht hast! Die Betreuerin hat sich schon eingeschaltet, aber viel erreicht wurde nicht. Ich werde mich melden, wenn sich etwas ergeben hat.
Vielen Dank nochmal.

Hallo!

Unsere Bemühungen ein BaföG für das Austauschjahr zu bekommen, haben wir aufgegeben. Wir hatten im Dezember beim Studierendenwerk Hamburg angerufen und man sagte uns, wir sollten die Formulare auf deren Seiten suchen und ausgefüllt schnell nach Hamburg schicken. Haben wir getan. Danach kam noch ein Brief, worin noch drei lagen, die ausgefüllt werden sollten.

  1. Vollmacht unserer Tochter, dass wir für sie den Antrag stellen dürfen.

  2. Bescheinigung der High School, dass Töchterchen dort angemeldet ist.

  3. Persönlicher Fragebogen.

Naja, wir bekamen die Sachen am 8.1.09 per E- Mail, und die Vorgabe, dass wir alles bis zum 16.1.09 zurückschicken sollen. Mal abgesehen davon, dass diese Frist ganz schön eng ist, konnten wir die Dateianhänge (mit dot- Endung) nicht öffnen. Als wir um Hilfe baten, bekamen wir am 12.1.09 die Nachricht, man könne es nicht anders machen und wenn wir das Problem bis zum 16. nicht gelöst hätten, würde der Antrag erlöschen.

Ja wie sollen wir denn die Formulare zu unserer Tochter bekommen und in so kurzer Zeit wieder zurück und dann noch nach Hamburg???

Somit können wir uns nicht des Eindrucks erwehren, dass die Fristen absichtlich so knapp bemessen sind, damit die keine Gelder rausrücken müssen. Punkt. :mad:

Saure Grüsse - Asathôr

Ah, quatsch ;). Immer ganz langsam! Die Vollmacht kann eure Tochter auch selber in Word schreiben, unterschreiben und euch schicken, incl. der Bescheinigung der High School. Wenn es ein Problem mit dem öffnen gibt, das kann man gemeinsam lösen.
Der Antrag sollte auf jeden Fall aufrechterhalten werden. Ich kann euch dort jemanden nennen, die euch sicherlich helfen wird.
Warum habt ihr BAföG erst im Dezember beantragt? Ihr bekommt, wenn, auch erst das BAföG ab Dezember nachgezahlt. Es gehen euch also 4 Monate “flöten”. Schickt mir bitte eine Mail mit dem Anhang und ich gucke mal.

Viele Grüsse

Kirsten

Sa bin ich wieder, ich wollte mich ja melden, was aus meinem Problem geworden ist und ich kann nur sagen: ein TOP Beispiel für deutsche Bürokratie. Seit Anfang Oktober erkläre ich der Sachbearbeiterin, dass es die Schule nicht das Formular des Landesamtes für Ausbildungsförderung ausfüllen wird. Ich habe eine andere Bescheinigung erhalten, bei der aber fehlt, wann der Aufenthalt endet, sonst steht alles drin. Das habe ich weitergeleitet mit einer Kopie des Vertrages von EV aus der sich ja ergibt, dass der Aufenthalt einen Monat dauert, aber die Sachbearbeiterin in Bremen hat mir jetzt zum DRITTEN!!! Mal das Formular geschickt, obwohl ich schon einmal telefonisch und zweimal mittels langer Briefe auf den Sachverhalt eingegangen bin. Es gab bisher kein auf mich und meinen Fall bezogenes Schreiben, sondern nur dreimal den gleichen Formbrief und ich bin gerade dabei eine Beschwerde zu tippen. An wen kann ich sowas schicken, damit ich diese Sachbearbeiterin, die offenbar Analphabetin ist umgehe. Wenn sie mir den Formbrief nämlich nochmal mit dem Formular schickt, laufe ich Amok!!!( ist natürlich nur Spaß!) Danke für die Hilfe!

An die Abteilungsleiterin ;). Erfrage das vorher telefonisch, dann kannst du Namen gleich angeben.

Viele Grüsse

Kirsten

Hi Kirsten!

Die Frist ist eh abgelaufen und im Dezember habe ich deshalb erst den Antrag gestellt, weil ich zu dem Zeitpunkt hier im Forum erstmalig von dieser Möglichkeit erfuhr. EF hatte hierzu keinerlei Informationen an die Eltern weitergegeben.

Nur hat die Tante in HH mich in der Mail unmissverständlich darauf hingewiesen, dass der Antrag hinfällig sei, wenn nicht alle Unterlagen bis zum 16.1.09 bei ihr eingegangen seien. Wie soll man sowas in 8 Tagen schaffen? :confused:

Danke trotzdem…

Quatsch, das kann wirklich nicht sein! Schreibe mir mal eine Mail! Dann kann ich dir den Namen und die Nummer der Leiterin geben. Der Antrag ist nicht nach 4 Wochen abgelaufen. Auf keinen Fall!

Viele Grüsse

Kirsten

Asathôr, ich habe dir ja schon eine Mail geschickt. Hast du sie bekommen? Hier nun die 3 Dateien, die ihr euch runterladen könnt oder ihr schickt die Links eurer Tochter, die sie sich dann direkt runterladen und unterschreiben kann. Anschließend kann sie alles an euch zurückschicken:
Vollmacht http://www.studierendenwerk-hamburg.de/downloads/data/VollmachtAufenthaltUSA.pdf
High School Bescheinigung http://www.studierendenwerk-hamburg.de/downloads/data/High%20School-Bescheinigung.pdf
Erklärung zum Schulbesuch (Fragebogen) http://www.kirstenjacobs.de/erklaerungzumschulbesuch.pdf

Den .dot Anhang konnte man ganz leicht mit Word öffnen. Habt ihr es mal probiert?

@all, die BAföG beantragen wollen: Diese 3 Unterlagen bekommt ihr nach eurem Antrag vom Studentenwerk zugeschickt. Ihr könnt euch diese Unterlagen also auch gleich runterladen und ausfüllen lassen. Die Bescheinigung der High School kann nachgereicht werden, wenn die Kinder dort zur Schule gehen. Die Zahlung beginnt trotzdem schon, wenn die Kinder Anspruch drauf haben.

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum bafög. Es heißt ja man hat nur Anspruch darauf wenn man nach dem Jahr in den USA wieder in Deutschland zur Schule geht.
Was ist, wenn mein Kind nach dem High School Abschluss direkt in den Staaten bleibt und dort studieren möchte. Ist ja möglich wenn die Leistungen okay sind. Muss man das Bafög dann zurückzahlen. Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet??

LG

Hallo,
ein College zu besuchen ist in den USA ziemlich teuer. Ich möchte darauf wetten, dass in der Regel die Eltern, die Bafög bekommen, nicht ausreichend Geld haben, um ein College zu finanzieren. ICh denke, daher stellt sich die Frage nicht so häufig. Trifft dieser Fall wirklich auf euch zu oder fragst du nur theoretisch?
Wenn deine Tochter ein Stipendium für ein College bekommt, sieht das mit dem Bafög zurückzahlen bestimmt auch anders aus, als wenn ihr das College bezahlt.

LG,
Wiebke

Direkt da bleiben kann dein Kind nicht! Um ein Visum zu verlängern, muss es erstmal nach D zurück ;). Aber ich sehe es auch wie Wiebke: Wer BAföG bekommt, kann seinem Kind kein College in den USA finanzieren.
Es wird vom BAföG Amt “offiziell” nicht kontrolliert, ob man nach dem ATJ in die fortlaufende Klasse geht. Das können sie bei den Massen an Anträgen auch nicht. Sollte es aber aus irgendwelchen Gründen rauskommen, müsste es komplett zurückgezahlt werden.

Viele Grüsse

Kirsten

Ich habe mit dem zuständigen Sachbearbeiter für das Auslands-Bafög (Schüleraustausch) gesprochen. Er besteht darauf, dass die Englisch-Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Das Angebot, ihm das Abschlusszeugnis der Klasse 10 zu schicken, ist kaum ausreichend, denn woher soll er wissen, dass sie tatsächlich 6 Jahre Englisch hatte und nicht erst in Klasse 7 damit anfing. Er quasselte immer von wegen Rechnungshof. Ich rief dann beim Studentenwerk HH an und fragte dort, weil die USA ja ebenfalls englischsprachig sind. Dort wurde gesagt, dass das Zeugnis der Klasse 10 genügt.

Weiteres Problem: Unser Sohn ist Schüler. Er besuchte bis Ende 07 ein Berufskolleg und ab 14.9.09 die Technische Oberschule. Wir haben die Bestätigung für den Schulplatz und das Abschlusszeugnis des BK. Problem: Wie kann ich nachweisen, dass er keine weiteren Einnahmen (Nebenjob etc.) hat?

Ich reg mich auf. Solche Bürokraten …

  1. Warum muss man für Minderjährige eine Vollmacht haben? Bei Bankgeschäften, die sensibler sind, brauche ich keine Vollmacht meiner Tochter, um für sie etwas zu erledigen.
    Wer hat ähnliche Erlebnisse gehabt und wie habt ihr die Probleme gelöst?

Hast du nur mit dem Sachbearbeiter oder dem Abteilungsleiter gesprochen? Ansonsten würde ich mich beim Ableitungsleiter beschweren. Das mit dem Nachweis der Englischkenntnisse geht ja gar nicht :(.
So, ich habe mich noch mal schlau gemacht.
zu 1.: Schicke ihnen doch einfach eine Kopie der Zeugnisse aus Klasse 5 + Klasse 10. Daraus ist doch ersichtlich, dass sie seit 6 Jahren Englisch hat.
zu 2.: Es reicht eine einfache Bestätigung von eurem Sohn, dass er keine Einnahmen hat.
zu 3.: Du brauchst eine Vollmacht deiner Tochter, weil Kinder ab 16 Jahren selber Sozialleistungen beantragen können.

Nun ran an den Endspurt, du schaffst es schon! Und wenn du einen positiven Bescheid bekommst, bist du froh, dass du es durchgezogen hast.

Viele Grüsse

Kirsten

Weiß jemand, ob die High-School-Bescheinigung im Original ans Bafög-Amt muss oder ob es auch per Fax/E-Mail reicht?
Gruß Volley

Ich glaube, das kann auch gemailt oder gefaxt werden. Aber keine Eile, sie haben ja 2 Monate Zeit dafür, wenn die Schule angefangen hat.

Viele Grüsse

Kirsten

warum dauert der aufenthalt nur einen monat? da gibts doch sowieso kein bafög!!! oder ist das ein schreibfehler von dir? wie ist die sache ausgegangen?

Hallo,
weiß jemand inwieweit das Spar- und Bankguthaben mit in die Berechnung des Bafög-Anspruchs einfliest?
Und wie habt ihr den Nachweis erbracht…genügt das ein Scan z.b. vom Sparbuch (sofern eins existiert)?
Danke euch :slight_smile:

Der Antragsteller darf nur ein Vermögen von höchstens 5.200€ haben. Alles was drüber ist, muss angegeben werden und wird mit berechnet.

Viele Grüsse

Kirsten