Erhöhung der Gebühren für Nichteinwanderungsvisa am 4. Juni 2010

Am 20. Mai 2010 hat das US-Außenministerium im Bundesregister eine vorläufige endgültige Regelung über die Erhöhung der Bearbeitungsgebühren für Nichteinwanderungsvisa, die auch als maschinenlesbare Visa (MRV) bezeichnet werden, und der Bearbeitungsgebühren für Grenzübergangskarten (BCC) veröffentlicht. Mit der vorläufigen endgültigen Regelung tritt eine stufenweise Gebührenstruktur mit unterschiedlichen Gebühren für verschiedene Kategorien von Nichteinwanderungsvisa in Kraft. Die neuen Gebühren werden planmäßig am 4. Juni 2010 eingeführt.

Das US-Außenministerium erhöht die Gebühren, um die Einnahmen zur Deckung der steigenden Kosten für die Bearbeitung von Nichteinwanderungsvisa zu sichern. Diese Erhöhung betrifft sowohl Nichteinwanderungsvisa für Reisepässe als auch Grenzübergangskarten (BCC), die bestimmten Antragstellern in Mexiko ausgestellt wurden.

Die neue, stufenweise Gebührenstruktur wurde geschaffen, um die höheren Bearbeitungskosten je Antrag für bestimmte Nichteinwanderungsvisa zu decken, die aufwändiger sind und eine intensivere Prüfung erfordern als die meisten anderen Kategorien von Nichteinwanderungsvisa. Das US-Außenministerium ist verpflichtet, die Kosten für die Bearbeitung von Nichteinwanderungsvisa soweit möglich durch das Erheben von Antragsgebühren auszugleichen. Aus verschiedenen Gründen, zu denen auch verstärkte Sicherheitsvorkehrungen gehören, deckt die derzeitige Gebühr in Höhe von 131 US-Dollar, die am 1. Januar 2008 eingeführt wurde, die derzeitigen tatsächlichen Bearbeitungskosten von Nichteinwanderungsvisa nicht mehr.

Nach der neuen Gebührenregelung zahlen Antragsteller für alle Visa ohne Petition für Arbeitnehmer eine Gebühr von 140 US-Dollar; das beinhaltet auch die Touristenvisa B1/B2, Visa für Geschäftsreisende, Visa for Journalisten/Medien, sowie sämtliche Visa für Schüler und Teilnehmer an Austauschprogrammen.

Am 4. Juni ändern sich nur die Gebühren für Nichteinwanderungsvisa. Mögliche Änderungen von Gebühren, die mit US-Reisepässen, Einwanderungsvisa und anderen konsularischen Dienstleistungen im Zusammenhang stehen, werden derzeit noch geprüft.

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