Ergänzung zum Reisekostenzuschuss

Ergänzung zum Reisekostenzuschuss:
Soeben wurde mir auf meine Anfrage zum Reisekostenzuschuss per Mail folgendes mitgeteilt:
„Die Reisekostenpauschale nach § 12 Abs. 4 BAföG wird in vollem Umfang ohne Nachweis gewährt.“

Zur Erklärung:
Im neuen BAföG Gesetz stand folgendes:
„(4) Bei einer Ausbildung im Ausland wird Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Schuljahres für zwei Hin- und Rückfahrten ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro.“

Im Inet wurde teilweise verbreitet, dass man somit für ein ATJ ausserhalb Europas 2.000€ bekommen würde. Dies widersprach der Handlungsweise der Studierendenwerke, die automatisch pauschal 1.000€ zahlen wollten, weitere 1.000€ nur auf Nachweis, wenn man ein 2.x hin- und hergeflogen ist.

Ich habe mich daraufhin mit dem Ministerium in Bonn in Verbindung gesetzt und dort nachgefragt, wie das Gesetz nun wirklich zu verstehen ist und dass sich die Aussagen widersprechen!
Diejenigen, die Anspruch auf BAföG haben, bekommen nun 2.000€ Reisekostenzuschuss zusätzlich. Voraussichtlich wird es weiterhin auf die 10 Monate verteilt, sodass ihr pro Monat BAföGsatz + 200€ bekommt. Wer also den Höchstsatz von 383€ bekommt, bekommt dann insgesamt 583€ pro Monat. Ich werde euch jetzt lieber nicht erzählen, wieviel $ das sind ;). Gebt nicht alles aus, ihr könnt/dürft auch was sparen ;).

Viele Grüsse

Kirsten