Hallo,
wie man mit einer Information umgeht hängt maßgeblich davon ab, wie man sie erzielt hat und worum es geht.
Angenommen, ich finde jetzt ein Bild in einer Online-Community, in der sowohl ich als auch meine Austauschschüler aktiv sind, das zeigt, das der ATS ein Glas Wein mit seinen Gasteltern getrunken hat. Dann ist das ein klarer Verstoß gegen die Programmregeln (“kein Alkohol”). Ahnden werde ich das trotzdem nicht. Nur im Hinterkopf behalten, dass ich vielleicht mal prüfe, ob da alkoholmäßig am Wochenende noch mehr läuft. Und alle beim nächsten Treffen allgemein an die Programmrichtlinien erinnern und nachhaken, wie es denn so läuft damit (“Fällt es euch schwer, die einzuhalten, oder eher nicht?”)
Anders sieht es aus, wenn Bilder auftauchen, wo der Schüler vollbetrunken ein Schnapsglas in der einen Hand hält und ein Mädchen knutscht und ihr mit der anderen Hand an den Hintern fasst. :eek: Das finde ich dann nicht so toll, schließlich repräsentiert der ATS ein Land. Daher bekommt er dann eine mündliche Verwarnung, die wird dann auch in die Akte geschrieben.
In den USA läuft das ne Nummer stärker ab, da kriegt man bei der kleinsten Sache eine Abmahnung.
Beispiel aus meiner Zeit als ATS: Ich bekam plötzlich eine Verwarnung, weil ich öffentlich zum Ausdruck gebracht hatte, dass ich Amerika hasse. (???) Das konnte ich erstmal nicht nachvollziehen. Hinterher stellte sich heraus, dass alles an einem klitzekleinen Pin hing, den fast niemand wahrgenommen hatte, mit einem sarkastischen spruch über die Regierungsweise von Bush.
Da meine Betreuerin den nie zu gesicht bekommen hatte und ich meine Gastfamilie zuvor gefragt hatte, ob ich sowas haben darf, ohne probleme zu bekommen, frage ich mich bis heute, wer daraus einen Hermann gemacht hat.
(Das wurde dann abgebucht unter “keine politischen Ansichten vertreten”.)
Also es ist sehr verwunderlich, was da alles geht.
Daran sieht man auch: In erster Linie ist wichtig, was der ATS “verbrochen” hat, erst in zweiter, woher man diese Information hat. Denn die Quelle kann man ja meist problemlos belegen. Ich habe auch keine Ahnung, wer das gemeldet haben könnte. Und woher man ein Bild etc. hat, ist auch uninteressant, solange man es hat, oder? Bei einem Beweis, von dem der ATS weiß, dass ihn nur eine Person erbringen kann, und bei dem was unwichtiges gezeigt wird, wird das zwar im Hinterkopf behalten, sonst aber nichts getan. Es sei denn es gibt eine offizielle Beschwerde.
Ich hoffe, ich habe jetzt keine riesige diskussion ausgelöst. Es war nur als gutgemeinter Rat an ATS gedacht, dass man weiß, dass ziemlich sicher auch das kleinste detail einer aktion herauskommen kann. Das was Radischen sagt, ist dahingehend nicht so falsch. Trifft den Punkt: Menschenkenntnis.
Viele Grüße,
Wiebke