BAföG?

Wer kann Schüler BAföG beantragen?
Schüler, die nach 8 Jahren ABI machen und in der 10. Klasse in ihr Austauschjahr gehen, können BAföG beantragen, ebenso wie
Schüler, die nach 9 Jahren ABI machen und in der 11. Klasse in ihr Austauschjahr gehen.
Ebenso Realschüler, wenn sie nach der Mittleren Reife gehen und nach dem ATJ fortlaufend (kein Wiederholen der 11. Klasse) auf ein Gymnasium gehen und ihr ABI machen.
Andere Schüler haben leider keine Möglichkeit, BAföG zu beantragen!

§ 12 Bedarf für Schüler
(1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler

  1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 192 (212) Euro,
  2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 348 (383) Euro.

B Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler

  1. von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, alt: 348 (neu: 383 ab August 2008) Euro,[/B]
  2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 417 (459) Euro.
    Satz 1 Nr. 1 gilt nur, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1a Satz 1 oder einer nach § 2 Abs. 1a Satz 2 erlassenen Verordnung erfüllt sind.

(3) Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich einen Betrag von 52 (57) Euro übersteigen, erhöht sich der Bedarf nach Absatz 2 um bis zu monatlich 64 (72) Euro.

(3a) Ein Auszubildender wohnt auch dann bei seinen Eltern, wenn der von ihm bewohnte Raum im Eigentum der Eltern steht.

B Bei einer Ausbildung im Ausland wird Schülern von Gymnasien und von Berufsfachschulen innerhalb eines Schuljahres für zwei Hin- und Rückfahrten ein Reisekostenzuschlag geleistet. Der Reisekostenzuschlag beträgt jeweils 250 Euro bei einer Reise innerhalb Europas, sonst jeweils 500 Euro. [/B]

Ein Informationsblatt zu USA gibt es hier:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/downloads/finanzen/BAfoeG-Info_FoerderungvonSchuelernindenUSA.pdf

Auf dieser Seite sind alle Formulare verlinkt, die für die Beantragung von BAföG benötigt werden:
http://www.studierendenwerk-hamburg.de/studierendenwerk/de/finanzen/ihr_weg_zur_studienfinanzierung/bafoeg_fuer_usa/Bafoeg_fuer_usa.php

Alles downloaden, ausfüllen und abschicken!

Einsenden müsst ihr, als Schüler (egal in welches Land), nur das Formblatt 1, die Anlage zum Formblatt 1 und das Formblatt 3 (2x wenn beide Eltern arbeiten, 1x wenn nur ein Elternteil arbeitet), der/die Einkommensnachweis(e) eurer Eltern (Einkommensteuererklärung von 2 Jahren davor: für 2012 die Einkommensteuererklärung von 2010), eine Bestätigung von der Organisation, dass ihr an deren High School Programm teilnehmt und euer letztes Zeugnis (Halbjahreszeugnis, evtl. müsst ihr noch eine Kopie vom Versetzungszeugnis nachreichen).

Die High School Bescheinigung könnt ihr nachreichen, wenn ihr dort mit der Schule begonnen habt und es dort unterschrieben wurde.

Wie berechnet das Studentenwerk das BAföG?
Einfache Fallkonstellation:
Bruttoarbeitslohn (von 2 Jahren vor Abreise, Beispiel: Kind geht 2008 - Jahres-Bruttoarbeitslohn von 2006 oder Kind geht 2009 - Jahres-Bruttoarbeitslohn von 2007)

  • Werbungskosten (pauschal 920 oder tatsächlichen höhren Betrag, wenn vorhanden)
  • 21,3% Sozialpauschale, aber nicht mehr wie 12.100 € (bei Angestellten) bzw. 14.4% bei Rentnern und Beamten, höchstens 6.300 € und 37,3%, aber nicht mehr wie 20.900 € bei Selbständigen
  • gezahlte Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag

= …
geteilt durch 12 Monate

  • 1.605 € Freibetrag Eltern, verheiratet (1.070 € bei alleinerziehenden Eltern)
  • 485 € Freibetrag pro Geschwister, die noch zur Schule gehen oder in der Ausbildung sind

= …

  • 55% Freibetrag, 50% wenn kein Freibetrag Geschwister
    = Der Betrag, der dann noch übrig bleibt, wird vom Höchstsatz 465 € abgezogen. Die Summe, die dann raus kommt, ist der monatliche BAföG Betrag, den man bekommt + der 100 € pro Monat Reisekostenzuschuss (insgesamt 1.000 €) (außerhalb EU), ansonsten (innerhalb EU) + der 50 € pro Monat Reisekostenzuschuss (insgesamt 500 €)

Jemand, der normalwerweise kein oder nur wenig BAföG bekommen würde, würde nun vielleicht durch den Reisekostenzuschuss doch etwas bekommen. Ein Versuch ist es immer wert!

Wer muss wo für welches Land BAföG beantragen?
USA
Studentenwerk Hamburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 01 13
20101 Hamburg

Tel.: 040 / 41902 - 0
Fax: 040 / 41902 - 126
E-Mail: bafoeg@studentenwerk.hamburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-hamburg.de
Besucheranschrift: 20146 Hamburg, Grindelallee 9

Kanada
Studentenwerk Thüringen
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsförderung
Max-Planck-Ring 9
98693 Illmenau

Tel.: 03677 / 692 - 752
Fax: 03677 / 691 - 924
E-Mail: heidrun.spittel@tw-thueringen.de
Internet: http://www.stw-thueringen.de

Antigua und Barbuda, Argentinien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Französisch-Guayana, Grenada, Guatemala, Guyana, Haiti, Honduras, Jamaika, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Suriname, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago, Uruguay, Venezuela
Senator für Bildung und Wissenschaft
Landesamt für Ausbildungsförderung
Rembertiring 8 - 12
28195 Bremen

Tel.: 0421 / 361 - 11993
Fax: 0421 / 361 - 15543
E-Mail: auslands-bafoeg.lfa@bildung.bremen.de
Internet: http://www.bildung.bremen.de
Besucheranschrift: Emil-Waldmann-Str. 3, 28195 Bremen

Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Bahrein, Benin, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, Côte d’Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kap Verde, Kenia, Kiribati, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Lesotho, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten von), Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Neuseeland, Niger, Nigeria, Papua-Neuguinea, Ruanda, Sambia, Samoa, Sao Tome und Principe, Senegal, Seychellen, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Timor-Leste, Togo, Tschad, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Zentralafrikanische Republik
Studentenwerk Frankfurt/Oder
Amt für Ausbildungsförderung
Paul-Feldner-Str. 8
15230 Frankfurt/Oder

Tel.: 0335 / 5650 922
Fax: 0335 / 5 650 999
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-frankfurt.de
Internet: http://www.studentenwerk-frankfurt.de

Albanien, Australien, Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Mazedonien, Montenegro, Serbien, Slowenien, Zypern
Studentenwerk Marburg
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 22 80
35010 Marburg

Tel.: 06421 / 296 - 0
Fax: 06421 / 296 - 223
E-Mail: bafoeg@Studentenwerk-Marburg.de
Internet: http://www.Studentenwerk-marburg.de

Afghanistan, Bangladesch, Belgien, Bhutan, Brunei Darussalam, China, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Japan, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Katar, Korea (Demokratische Volksrepublik), Korea (Republik), Kuwait, Laos, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malediven, Mongolei, Nepal, Niederlande, Oman, Pakistan, Philippinen, Saudi Arabien, Singapur, Sri Lanka, Syrien, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam
Region Hannover
Fachbereich Schulen
Ausbildungsförderung
Hildesheimer Straße 20
30169 Hannover

Tel.: 0511 / 616 -22252; -22253; -22554
Fax: 0511/ 616 - 1123205
E-Mail: bafoeg@region-hannover.de

Armenien, Aserbeidschan, Bulgarien, Estland, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Lettland, Litauen, Moldau, Monaco, Polen, Rumänien, Russische Föderation, Slowakei, Tadschikistan, Tschechische Republik, Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, Usbekistan, Weißrussland
Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Amt für Ausbildungsförderung
Abteilung Studienfinanzierung
Thüringer Weg 3
09126 Chemnitz

Tel.: 0371 / 5628 - 450
Fax: 0371 / 5628 - 455
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.tu-chemnitz.de
Internet: http://www.tu-chemnitz.de/stuwe

Dänemark, Island, Norwegen
Studentenwerk Schleswig-Holstein
Förderungsverwaltung
Westring 385
24118 Kiel

Tel.: 0431 / 8816 - 0
Fax: 0431 - 8816 - 204
E-Mail: Studentenwerk.s-h@t-online.de
Internet: http://www.studentenwerk-s-h.de

Finnland
Studentenwerk Halle
Amt für Ausbildungsförderung
W.-Langenbeck-Str. 5
06120 Halle/Saale

Tel.: 0345 / 6847 - 113
Fax: 0345 / 6847 - 202
E-Mail: bafoeg@studentenwerk-halle.de
Internet: http://www.studentenwerk-halle.de

Frankreich
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Amt für Ausbildungsförderung
Postfach 13 55
55206 Ingelheim

Tel.: 06132 / 787 - 0
Fax: 06132 /787 - 360
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet: http://www.mainz-bingen.de

Großbritannien, Irland, Türkei
Bezirksregierung Köln
Ausbildungsförderung
Theaterplatz 14
52062 Aachen

Tel.: 0241 / 455 - 02
Fax: 0241 / 455 - 300
E-Mail: bafoeg@bezreg-koeln.nrw.de
Internet: http://www.bezreg-koeln.nrw.de

Italien, Vatikanstadt
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsamt
10617 Berlin

Tel.: 030 / 9029 -13472 bis 13476
Fax: 030 / 9029 - 13460 u. 13470
E-Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de
Hausanschrift: Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin

Litauen, Schweiz
Studentenwerk Augsburg
Amt für Ausbildungsförderung
Eichleitnerstr. 30
86159 Augsburg

Tel.: 0821 - 598 - 4930
Fax: 0821 / 598 - 4945
E-Mail: bafoeg@stw.uni-augsburg.de
Internet: http://www.studentenwerk-augsburg.de

Malta, Portugal,
Universität des Saarlandes
Amt für Ausbildungsförderung
Studentenhaus
Universitätsgelände Bau 28
66123 Saarbrücken

Tel.: 0681 / 302 - 4992
Fax: 0681 / 302 - 4993
E-Mail: bafoeg-amt@stw.uni-sb.de
Internet: http://www.studentenwerk-saarland.de

Österreich
Landeshauptstadt München
Schul- und Kultusreferat
Amt für Ausbildungsförderung
Schwanthalerstraße 40
80336 München

Tel.: 089 / 233 - 96266
Fax: 089 / 233 - 24411
E-Mail: afa.scu@muenchen.de
Internet: http://www.muenchen.de/afa

Schweden
Studentenwerk Rostock
Amt für Ausbildungsförderung
Auslandsamt
St. Georg-Str. 104 - 107
18055 Rostock

Tel.: 0381 / 4592 - 617
Fax: 0381 / 4592 - 9431
E-Mail: auslands-bafoeg@studentenwerk-rostock.de
Internet: http://www.studentenwerk-rostock.de

Spanien
Studentenwerk Heidelberg
Amt für Ausbildungsförderung
Marstallhof 1
69117 Heidelberg

Tel.: 06221 / 54 - 2692; - 3731; - 2690
Fax: 06221 / 543524
E-Mail: foe@stw.uni-heidelberg.de
Internet: http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de

Welchen vernünftigen Grund gibt es, den Schülerinnen und Schülern, die mit G8 (Abi nach 12 Jahren) “gesegnet” sind, das BaföG faktisch zu verweigern, wenn sie erst ihren Sekundarabschluß I machen und nach der 10. Klasse ins Ausland gehen, zumal die meisten dann sowieso nach der Rückkehr in die 11. Klasse einsteigen?
Ich halte das für eine weltfremde, ungerechtfertigte Regelung.

RREbi

Ja, sie müssen ja wiederholen, da die letzten beiden Jahre zusammenhängend genommen werden müssen. Und bei Wiederholung gibt es nun mal kein BAföG.
Wenn dann auch noch in der 10. eine Prüfung gemacht werden muss, kann man in der 10. Klasse nicht gehen. Das ist tatsächlich ein Problem. Die Frage habe ich in meiner Anfrage auch gestellt. Aber darauf leider keine Antwort bekommen :(.
Genauso ungerecht ist es mit den Haupt- und Realschülern, die danach weitergehen wollen.

Viele Grüsse

Kirsten

Ich habe wegen dieser Frage mal unsere Bundestagsabgeordnete angemailt. Die ist sehr interessiert am Thema Auslandsjahr und vergibt jährlich ein PPP-Stipendium.

RREbi

Na super ;). Ich weiss nicht mal, wer unserer ist. Ich kenne nur den aus dem “falschen” Wahlkreis :(. Kein Vitamin B ;).

Viele Grüsse

Kirsten

Edit: Okay, nun weiss ich es. Aber was hast du “eurem” gemailt??? Sorry, falsch verstanden ;). Wegen dem BAföG hast du ihr gemailt?

Heyhey, hab ne ganz wichtige Frage:
@Kirsten und auch andere;)
Kirsten du hast mal gesagt, dass man wenn man ein Vollstipendium bekommt, trotzdem noch BAfög beantragen kann und das dann als Taschengeld nutzen könnte!
Jetzt hab ich grad son Buch vor mir… ok ein wenig älter, aber da steht, dass man beim Stipendium kein BAfög beantragen kann. Also nur eins von beiden!!!
Gilt das immer noch!!!?:eek:

Christina, mache dir keine Sorgen!!! Stipendien, die zur Reduzierung der Programmkosten der Organisationen sorgen, werden nicht angerechnet. Du hast trotzdem die Möglichkeit BAföG zu beantragen, und wenn du Anspruch drauf hast, den Höchstsatz bekommen + Reisekostenzuschuss!
Suchst du dir Firmen, die dir ein Vollstipendium verschaffen, wird es auch nicht angerechnet, wenn damit die Programmkosten VOR dem Bewilligungszeit des BAföG’s bezahlt werden. Also VOR August!

Viele Grüsse

Kirsten

P.S.: Christina, welches Buch ist es denn?

Ist zwar schon etwas länger her, aber gleichwohl interessant. Ich hatte die Frage an Frau Bulmahn/SPD gemailt: „Welchen vernünftigen Grund gibt es, den Schülerinnen und Schülern, die mit G8 (Abi nach 12 Jahren) „gesegnet“ sind, das BaföG faktisch zu verweigern, wenn sie erst ihren Sekundarabschluß I machen und nach der 10. Klasse ins Ausland gehen, zumal die meisten dann sowieso nach der Rückkehr in die 11. Klasse einsteigen?“

Leider (oder fast wie zu erwarten war) habe ich auf die zugegeben spitz formulierte Frage von der Genossin bis heute keine Antwort erhalten. Nicht jeder ist konstruktiv-kritischen Fragen zugänglich :wink:

Gruß
Eberhard

Es gab ja verschiedene Meinungen zur Höhe des Reisekostenzuschußes. Die einen sagten, es gibt nur 1.000€, ich war der Meinung, es müßten 2.000€ sein. Ich habe mich sogar beim Ministerium erkundigt und die hatten mir schon im Juni mitgeteilt, dass man 2.000€ bekommt. Trotzdem behaupteten immer noch viele, es würden nur 1.000€ sein.
Nun habe ich grade erfahren, dass es nun eine offizielle Anweisung von oben ist, dass die ATS, die ein Jahr fahren, 2.000€ bekommen, ohne dass sie zusätzlich nach Hause fliegen müssen.
ATS, die nur 6 Monate gehen, bekommen 1.000€.
Das bedeutet in Zahlen:
1 Jahr im Ausland: bei Anspruch auf Höchstsatz BAföG 383€ + 2.000 Reisekostenzuschuß, der monatlich verteilt wird = + 200€ pro Monat = Gesamtauszahlungsbetrag bei Anspruch auf Höchstsatz pro Monat = 583€ (z. Zt. ~860$)
6 Monate im Ausland: bei Anspruch auf Höchstsatz BAföG 383€ + 1.000 Reisekostenzuschuß, der monatlich verteilt wird = + 100€ pro Monat = Gesamtauszahlungsbetrag bei Anspruch auf Höchstsatz pro Monat = 483€ (z. Zt. ~712$)

Ich denke, dass wird reichen :smiley:

Viele Grüsse

Kirsten

P.S.: Es ist natürlich sehr viel Geld und ihr müsst NICHT alles jeden Monat ausgeben ;). Ihr könnt es auch sparen oder davon bei den Organisationen etwas abzahlen. Aber ihr könnt davon in den USA auch eine Reise oder den FS machen, müsst keinem auf der Tasche liegen oder euch Sorgen machen. Und ich denke, DAS ist das wichtigste!!!

P.P.S.: Wer also von euch schon BAföG ab August bekommt, guckt nochmal nach, ob sie euch bei 1 Jahr im Ausland auch 2.000€ Reisekostenzuschuß bewilligt haben, sonst wendet euch SOFORT an das Studentenwerk!!!

ich hab eine frage: hat man auch anspruch auf bafög wenn man den austausch privat organisiert?

Hallo,
Ja,meines wissens schon. Du musst nur nachweisen, dass du ein Jahr im Ausland verbringst (Flugtickets, Schulbestätigung der Ausländischen Schule,hinterher Zeugnis.)
Viele Grüße,
Wiebke

ok …vielen Dank !!!

Ich finds ok, denn G8er müssen nicht überall bevorzugt werden!
Zum Beispiel in BW Mittlere Reife nach Klasse 10 ohne eine einzige Art von zentraler Klassenarbeit oder Prüfung o. ä. Und auf ein berufliches Gymnasium können sie schon nach Klasse 9 wechseln OHNE Mittlere Reife! Alles billig!
Hoffentlich merken dann auch künftige Arbeitgeber bzw. Unis bei der Auswahl welche SchmalspurabiturientInnen sie vor sich haben.

WO bitte gibt es G8 für Realschulen??? G steht für Gymnsium!!!
Manche denken halt, dass Sie immer alles am besten wissen!!!

Nana, nun mal ganz langsam! Erstmal Herzlich Willkommen in unserem Forum!
Ich habe mich vielleicht unklar ausgedrückt, aber mein Wissen habe ich schon!
Das ist alles mit dem Studentenwerk abgestimmt.

Viele Grüsse

Kirsten

Völlig falsche Informationen hier! Auf das berufliche Gymnasium kann man nach der Mittleren Reife - die doch zentrale Abschlussarbeiten hat !- , also nach der abgeschlossenen 10.Klasse, und zwar NUR mit einem bestimmten Notendurchschnitt in den Hauptfächern!
Hat mit Schmalspur nix zu tun - das gibt es in einigen anderen Bundesländern vielleicht.

Also … Wenn man G8 is kann mein gar kein Bafög beantragen oder hab ich des falsch verstanden? Und mann kann Bafög nur für ein Jahres - Aufenthalt benutzen??

sry … bin n bisel uninfomiert

Hallo Anna!
Doch, wenn du G8 bist, musst du in der 10. Klasse ins ATJ und anschliesend fortlaufend in die 11. Klasse gehen, um BAföG beantragen zu können.

Es ist deine Sache, wofür du das Geld benutzt. Du bekommst es pro Monat wenn du in deinem ATJ bist. Kannst es als Taschengeld nehmen, die Hälfte sparen, dein ATJ damit monatlich bezahlen or whatever. Das interessiert keinen und ist ganz allein deine Sache!

Viele Grüsse

Kirsten

Hallo :wink:

Okay also kann ich wenn ich z.B. für 5 Monate nach Austalien in der 10. Klasse gehe Bafög beantragen.
Und wo kann man des Beantragen bzw wie?

Dankeschöön anna