Bafög zurückzahlen

In dem Jahr, in dem unsere Tochter ihr Auslandsjahr machen wollte brach auch ein Teil unserer bisherigen Welt zusammen.
Mein Mann wurde nach über zwanzig Jahren in einer Firma arbeitslos und machte sich daher selbstständig. Kurz darauf bekam auch ich die Kündigung.

Wir beatragten also Schülerbafög. Da die Steuererklärung vom Vorjahr zu gut für den Bezug von Bafög war, haben wir eine Prognose des Steuerberaters zugefügt.
Wir bekamen also tatsächlich Bafög zugesprochen, allerdings mit der Auflage Veränderungen im Einkommen sofort anzuseigen und natürlich mit angekündigter nachprüfung der nächsten Steuererklärungen.
Soweit alles okay, denn zu dem Zeitpunkt waren wir sehr froh, diese Unterstützung zu bekommen. Die finanzielle Zukunft war ungewiss und eine nachträgliche Beantragug ging nicht.

Dann jedoch bekam mein Mann wieder eine Festanstellung mit sicherem, gutem Gehalt. Noch vor der ersten Bafögzahlung telefonierte ich mit dem Amt und schickte gemeinsam mit dem Anschlußzeugnis ein Schreiben an das Amt und informierte über die neue Situation. Es erfolgte keine Reaktion. Nach Erhalt der Steuererklärung schickte ich diese, vie vereinbart, an das Amt und im Anschreiben fragte ich wiederum nach einer möglichen Nachforderung. Wieder keine Reaktion.

Nun haben wir die letzte Steuererklärung eingereicht und bekommen endlich eine Abrechnung. Bis auf 600 € ist alles zurückzuzahlen, Zinsforderungen könnten noch kommen. Ich habe direkt Einspruch eingelegt, dem wurde aber nicht stattgegeben da zwar das Versetzungszeugnis, nicht aber mein Anschreiben mit dem Hinweis auf die geänderte Einkommenssituationin der Akte zu finden waren.

Nach einem (netten) Gespräch mit der Sachbearbeiterin habe ich gegen den Bescheid schriftlichen Widerspruch eingelegt. Der Vorgang würde dann in die Rechtsabteilung übergeben.

Heute schon kam dann der Brief mit der Forderung von 500 € Zinsen! Das gewährte Bafög in Höhe von knapp 4000 € hatten wir selbstverständlich bereits zurück gezahlt.

Ich finde das ganz schön heftig. Ich habe mich korrekt verhalten und das Amt immer korrekt informiert. Sogar die Kopien meiner Anschreiben habe ich abgeheftet und ihnen nochmals zur Verfügung gestellt. Das dieser Brief nicht in den Unterlagen gelandet ist und nicht bearbeitet wurde kann doch nicht mir angelastet werden?

Wie soll ich das auch nun beweisen können?

und außerdem sind knapp 500 € Zinsen auch recht happig, soviel zahlt die Bank nicht.

Hat hier jemand von euch Erfahrung damit? Was kann ich noch tun, bzw. wie sind die Aussichten auf Erfolg?

Liebe Grüße

Mary

Update:

Heute kam per Einschreiben die Antwort auf unseren Einspruch.

Komish ist übriges das bei der beantragung alles auf den Namen unserer Tochter lief, nun aber mein Mann der Ansprechpartner ist. Und das obwohl doch unsere Tochter das Darlehen bekommen hat und auch zurückzahlen muss.
Naja.

Jedenfalls ist unser Einspruch abgelehnt worden. Es folgen mehrere Seiten Begründung, hauptsächlich aber das wir eben fahrlässig gehandelt haben und das das für den Anspruch auf Zahlung der Zinsen genügt.
Ich hätte also nicht nur schriftlich die Änderung anzeigen müssen sondern sogleich auch Einkommennachweise schicken müssen. Das ich das nicht getan habe ist fahrlässig.
Vor einem Jahr habe ich den Einkommensteuerbescheid geschickt. Auch darauf hin wurde das Amt nicht tätig - aber ich war fahrlässig?

Wie auch immer. Solltet ihr so ein ähnlich gelagerter Fall wie wir sein: Immer alles schriftlich und am Besten per Einschreiben und lieber mal einen Einkommensbescheid mehr schicken als verlangt wird.

LG Mary