Führerschein as CA in DE

Wir haben am 07.06.2011 die Umschreibung des Führerscheins - mit begleitenden Fahren - beantragt. Schon deshalb, dass sie schon vor dem 18. Geburtstag fahren kann und auch aus versicherungstechnischen Gründen, denn bei meiner Versicherung muss ich jetzt ca. 200 € mehr im Jahr zahlen, wenn meine Tochter jetzt mitfährt. Ohne begleitendes Fahren wären es 300 € / Jahr mehr gewesen…

Am Freitag kam nun die Zahlungsaufforderung des Amtes (€ 62,00). Wenn der Betrag dort eingegangen ist, dann wird über unseren Antrag entschieden…ich hoffe POSITIV!!! und ohne Auflagen!!! drück Daumen

Die Führerscheinstelle in München hat dies nun offiziell auf ihrer Webseite.
Wer also momentan einen Führerschein aus Maryland umschreiben will, kann sich darauf berufen:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/fuehrersch/102680/umus11.html

Bundestaat ohne Prüfung nur Klasse B:
Maryland C C (Full Licence), auch Provisional Licence, nicht aber
Learner`s Permit

Das weiß ich auch schon seit geraumer Zeit. Habe ja meine Quelle im Bundesministerium!

Viele Grüsse

Kirsten

Erfahrungsgemäß haben viele Führerscheinstellen von solchen Neuerungen wenig Ahnung.
Der Link war als Hilfe für diejenigen gedacht, die momentan einen Führerschein aus Maryland prüfungsfrei umschreiben wollen, denn ein offizieller Link über diese Neuerung in Deutschland ist in diesem Forum meines Wissens bisher nicht gepostet worden.

Update zu meinem Beitrag vom 20.06.2011:

Seit vergangenen Donnerstag hat meine Tochter den “rosa Zettel” für begleitendes Fahren. :smiley: :smiley: Zu ihrem 18. Geburtstag in drei Monaten erhält sie dann ihren “richtigen” Führerschein zugeschickt.

Den Iowa-Führerschein musste sie allerdings bei der Führerscheinstelle abgeben.

Den muss man abgeben, weil es in D nicht erlaubt ist, 2 FS in der Hand zu haben. Wenn der Iowa FS noch länger gültig ist, müssen sie ihn aufbewahren, damit sie ihn jederzeit für eine Rückkehr in die USA umtauschen kann.

Das haben wir gestern auch gemacht, da Sabsi für 6 Wochen wieder zurück nach San Diego geflogen ist.

Viele Grüsse

Kirsten

Danke Kirsten…Ihr “Intermediate Driver’s License” läuft sowieso am 02.07.11 ab.

Weißt du wie es aussehen würde, wenn sie im Herbst erneut nach Iowa reisen würde (dann wäre sie 18 Jahre alt). Könnte sie dann in Iowa den “normalen” Führerschein beantragen, der dann länger gültig ist? (Auch wenn sie ihn bei ihrer Rückreise nach Deutschland erneut abgeben müsste)

Sie sollte das auf jeden Fall probieren. Sie müsste vermutlich eine Gebühr bezahlen für den neuen Führerschein.
Ich habe diesbezüglich in Nebraska angefragt. Dort wurde mir gesagt, dass man dort nicht zwingend dauerhaft wohnhaft sein muss. Und bei Beantragung des neuen FS dürfen nicht mehr als 2 Jahre vergangen sein - sonst muss man die Prüfung erneut ablegen. In NE ist der FS ab 18 dann bis zum 21. Geburtstag gültig.

Ansonsten möchte ich aber dringend davon abraten, dass deine Tochter in den Herbstferien in die USA fliegt. Je öfter sie dort ist und in je kürzeren Abständen, desto schwerer wird es ihr fallen, sich hier wieder einzuleben. Ich würde außerdem sehr empfehlen, dass sie sich den Rückflug in die USA selbst finanzieren und erarbeiten muss. Hab ich auch gemacht und dann weiß man das entsprechend auch mehr zu schätzen! :slight_smile:

@ Wiebke: Danke für deine Antwort.

Der Herbst als Reise in die USA steht natürlich außer Frage. Es war als Beispiel angenommen, da sie im September 18 wird. Wenn du schreibst, dass max. 2 Jahre vergehen dürfen bis zu weiteren Beantragung, dann hat meine Tochter ja noch Zeit. (Für mich fällt dann ja die Beantragung eines neuen Florida-Führerscheins ins Wasser. Mein letzter ist aus dem Jahre 1993… :frowning: ) Meine Tochter soll sich die Reise auch selber erarbeiten und natürlich soll sie sich jetzt erst einmal hier wieder eingewöhnen.

Wieso dat denn? :confused:

Man darf doch mit nem deutschen Führerschein dort herumfahren, wenn man auf Besuch oder ist. Wozu dann der Aufwand? Klär mich doch mal bitte auf. :slight_smile:

Meine Tochter gurkt momentan auch in Ohio rum und hat auch nix weiter als den deutschen Führerschein.

Gruß Asathôr

Muss man nicht einen internationalen Führerschein hier beantragen, um damit dann in den USA fahren zu können?

Die USA haben ein Übereinkommen mit den meisten Ländern, das besagt, dass ein ausländischer Führerschein für die Dauer von bis zu einem Jahr zum Mieten eines Wagens gültig ist. Dies gilt auch für den deutschen Führerschein.

Ein internationaler Führerschein wird -in Verbindung mit dem unbedingt erforderlichen nationalen Führerschein- grundsätzlich empfohlen, in einigen US-Bundesstaaten ist er sogar Pflicht.

(Quelle - Auswertiges Amt BRD)

Hallo,

seitdem wir den Führerschein im Kreditkartenformat haben (und nicht mehr den großen grauen “Lappen”), haben wir nie wieder einen Internationalen Führerschein in den USA gebraucht. Den kann man sich sparen. Ich habe auch schon mehrmals den dt. Führerschein vorgelegt, wenn eine ID erforderlich war und ich den Reisepass gerade nicht dabei hatte.

Viele Grüße, Ute

Vielleicht sollte ich dann auch mal meinen “grauen Lappen” in den neuen Führerschein umtauschen… :wink:

Mein Töchterlein hat den Führerschein ja in den USA gemacht und das steht auch hinten auf der neuzeitlichen bundesdeutschen Plastikkarte drauf. :wink:

Echt? Wo das denn?

Viele Grüsse

Kirsten

ja, bei mir auch! wo genau müsste ich nachschauen, aber ich glaube in der letzten zeile bei dem vermerk für “sonstiges”

Auf der Rückseite in den kleinen Spalten rechts. Sogar 4x haben sie es draufgeschrieben. 70. USA steht dort. Wozu weiß ich auch nicht. :confused:

Gruß Asathôr

Aus der zweiten EU-FS-Richtlinie:

(6) Tauscht ein Mitgliedstaat einen von einem Drittland ausgestellten
Führerschein gegen einen Führerschein nach dem EG-Muster um, so
wird der Umtausch darin vermerkt; dies gilt auch bei jeder späteren
Erneuerung oder Ersetzung.
Der Umtausch darf nur dann vorgenommen werden, wenn der von
einem Drittland ausgestellte Führerschein den zuständigen Behörden
des umtauschenden Mitgliedstaats ausgehändigt worden ist. Verlegt
der Inhaber dieses Führerscheins seinen ordentlichen Wohnsitz in einen
anderen Mitgliedstaat, so braucht dieser Mitgliedstaat Artikel 1 Absatz 2
nicht anzuwenden.

VERWALTUNGSANGELEGENHEITEN

  1. Umtausch des Führerscheins Nummer … ausgestellt durch … (ECESymbol
    im Falle eines Drittlandes; z B. 70.0123456789.NL)

Auch in der ab 2013 geltenden dritten EU-FS-Richtlinie findet sich diese Regelung und zwar in Artikel 11 (6).

Ausserdem ist dies geregelt in §31 der FeV:

(4) Auf einem auf Grund des Absatzes 1 Satz 1 ausgestellten Führerschein ist zu vermerken, dass der Erteilung der Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zugrunde gelegen hat, die nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellt worden war.

Anlage 9 FeV:

70 Umtausch des Führerscheins Nummer . . ., ausgestellt durch . . . (EU-Unterscheidungszeichen, im Falle eines Drittstaates UNECE-Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates, jedoch nur anzuwenden bei Umtausch auf Grund von Anlage 11)

Somit wird in Zeile 12 des Führerscheins global oder einzeln in Spalte 12 bei jeder Klasse die Schlüsselzahl 70 gefolgt von der ursprünglichen Führerschein-Nummer und dem Ländercode eingetragen.
Dies erfolgt dann, wenn der Führerschein prüfungsfrei oder nur mit theoretischer oder nur mit praktischer Prüfung umgeschrieben wurde.
Wenn sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung in Deutschland erfolgt ist, gibt es keinen Eintrag mit der Schlüsselzahl 70.
Ein solcher Führerschein bzw. eine Führerscheinklasse mit der Schlüsselzahl 70 aus einem Drittstaatenland ist im übrigen kein vollwertiger EU-Führerschein, da die EU-Staaten (wie oben fett hervorgehoben) solche Führerscheine nicht anerkennen müssen.

D.h. wer z.B. mit einem solchen Führerschein nach Großbritannien umzieht, muss innerhalb eines Jahres die dortige komplette Prozedur zum Erwerb eines Führerscheines durchlaufen mit theoretischer und praktischer Prüfung, weil Großbritannien Drittstaatenführerscheine, die sie selbst nicht prüfungsfrei umschreiben, nicht anerkennt. Dies trifft für Führerscheine aus den USA zu.
Auch beispielsweise Dänemark, Schweden, Irland, Spanien und Frankreich (bei Frankreich hängt es davon ab, aus welchem US-Bundesstaat der Führerschein ursprünglich stammt) erkennen diese Führerscheine nicht an.

[Klugscheissmodus an] Es ist natürlich falsch “USA” da hinzuschreiben, es gibt nämlich keine bilateralen Abkommen mit den USA - weder für Europa noch für die Bundesrepublik- , sondern nur zwischen der Bundesrepublik und den einzelnen US-Bundesstaaten. Der jeweilige Bundesstaat müsste demnach dort hin. Es kommt ja bei einem französischen Führerschein ja auch niemand auf die Idee dort “Europa” hinzuschreiben. Brüssel eben…[Klugscheissmodus aus]

RREbi