Umschreibung des Führerscheines - unsere Erfahrungen

Hi Kirsten!

Ne, unsere Tochter hat mit ihren Gastis, gegen den Willen der EF-Mitarbeiter vor Ort, den FS beantragt und die Sache durchgezogen. Der Gastvater hat gesagt, wenn sie den FS machen will, unterstützt er das, da können die Betreuer erzählen was sie wollen. Beide Gasteltern haben meine Kleene mit auf ihre Versicherung genommen, sämtliche Übungsstunden (ausser die vorgeschriebenen in der Fahrschule) mit ihr absolviert und jetzt hat sie ihren FS, den wir morgen umschreiben lassen werden. Sieht so aus, als würde es klappen. Werde die Tage berichten… :wink:

Sieht also so aus, als wenn man zu dem Thema keine pauschale Aussage treffen kann. Überall ist es anders und letztendlich kommt es meist auf die Gasteltern an. Die ganze Sache hat dort, wo sie ist (Ohio), ca. 400 $ gekostet.

Gruss Asathôr :slight_smile:

Nabend Gemeinde…

Heute war also Termin bei der Führerscheinbehörde. Nach anfänglichen Irritationen suchte die freundlich-genervte Mitarbeiterin ihre nächste Vorgesetzte auf, um Rücksprache zu halten, was in unserem komplizierten und nicht alltäglichen Fall zu tun wäre.
Sie kam wieder und brachte ein paar Formulare mit, die ich ausfüllen musste.

  1. Antrag auf Umschreibung eines ausländischen Führerscheins im Auftrag meiner Tochter

  2. Antrag wegen Erteilung eines vorläufigen Führerscheins mit 17 und begleitetem Fahren

  3. Meine Daten als Begleiter des begleitenden Fahrens :smiley:

Die Sache wird bis zur Rückkehr meiner Tochter bearbeitet und als Wiedervorlage abgelegt, damit sie persönlich dort bekunden kann, dass es sie gibt. Dann wird sie den Führerschein mit 17 bekommen und nach ihrem 18. Geburtstag nahtlos den richtigen FS.

Wenn jetzt nicht noch etwas Unvorhergesehenes passiert, dürfte die Sache geritzt sein. Meinen Dank den verständnisvollen Mitarbeiterinnen der Führerscheinstelle! :wink:

Also, man benötigt folgende Sachen, wenn der Antragsteller minderjährig ist und sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch im Gastland befindet:

  1. Eine Vollmacht für die Eltern, damit die alle Führerscheinangelegenheiten regeln können

  2. Eine leserliche Kopie des ausländischen Führerscheins

  3. Geburtsurkunde wäre nicht schlecht, sodenn der Personalausweis nicht vorliegt

  4. Ein biometrisches Passbild des Antragstellers

  5. Der Personalausweis des gesetzlichen Vertreters (Eltern)

  6. ca. 50 Euro

  7. Der Führerschein desjenigen, der sich zum begeleitenden Fahren bereit erklärt (darf max. 3 Punkte ind Flensb. haben)

  8. Übersetzung des US-FS wurde bei uns nicht gefordert. Ob es noch kommt, wissen wir nicht. Der ADAC würde sowas binnen einer Woche erledigen, allerdings für 49 Euro.

Hilfreich wäre es, wenn man im Vorfeld schon mal telefonisch abklärt, wer Ansprechpartner ist und wie die Gegebenheiten sind. Nicht alle Mitarbeiter haben den Durchblick bei solchen Sachen. Bei abschlägigen Beurteilungen der Lage wären eventuelle Hinweise auf den Paragraphen 48a, Bundesgesetzblatt 2009, Teil 1, Nr. 31, S. 29 angezeigt. Dort steht alles geschrieben… Es ist grundsätzlich möglich, einen US-Führerschein umschreiben zu lassen, wenn der hier rechtlich anerkannt wird. Eine Liste dazu gibt es z.B. beim ADAC.

[b]@Kirsten

Dir danken wir nochmals für deine ausführlichen Hilfestellungen hier im Forum ganz herzlich.[/b] :slight_smile:

Hier könnt ihr eure eigenen Erfahrungen bei der Umschreibung des Führerscheines posten.

Ich werde später nochmal unsere Erfahrung mit dem FS aus WA posten.

Viele Grüsse

Kirsten

Meine Tochter wird 2010/2011 nach Iowa gehen und wir wollen auch versuchen, dass sie dort den FS machen kann.

Wie sieht es eigentlich mit einem Erste Hilfe Schein und einem Sehtest aus. Braucht man diese Unterlagen für eine Umschreibung in Deutschland auch. Sollte man diese Unterlagen schon vor dem ATJ hier vorliegen haben, oder reicht es erst nach der Rückkehr aus den USA?

Ich habe meinen Führerschein in Canada gemacht und bin mit 17 alleine gefahren, ohne, dass meine Eltern “Begleiter” waren. Erst als ich 18 war, habe ich dann meinen deutschen FS beantragt. Wenn deine Tochter innerhalb von 6 Monaten nach Einreise 18 wird, kann sie solange auch auf dem ausländischen fahren (so war es zumindestens noch 2008).
Die 6 Monate habe ich auf meine Probezeit nicht angerechnet bekommen, was aber nicht weiter schlimm war.
Einen Erstenhilfe-Schein brauchte ich damals nicht vorlegen (ich hatte ihn zwar, aber gesehen hat ihn nie einer).
Der Sehtst wird i.d.R. im Gastland gemacht, da brauchst du dich also nicht drum kümmern.
Liebe Grüße

Wenn deine Tochter innerhalb von 6 Monaten nach Einreise 18 wird, kann sie solange auch auf dem ausländischen fahren (so war es zumindestens noch 2008).

Das geht nur, wenn der FS nicht mit dem Visum ausläuft. Das kann man aber auch schon an der Permit sehen. Wenn diese mit dem Visum ausläuft, wird es der FS auch. Sabsi’s Permit war ein Jahr gültig und der FS ist jetzt auch ein paar Jahre gültig. Damit kann sie dann 6 Monate ohne Begleitung fahren, egal wie alt sie ist und muss dann zum Ende der 6 Monate die Umschreibung beantragen.

Viele Grüsse

Kirsten

In Wyoming kann man mit 16 Führerschein machen, aber dann muss man Fahrstunden nachweisen. Das kann man manchmal über die Schule machen, oder über eine Fahrschule. Kosten ca. 600 Dollar. Wenn man aber 17 Jahre alt ist, braucht man keine Fahrstunden nachweisen. Man macht einen theoretischen Test (sehr leicht) und Sehtest und bekommt eine Permit (kostet 15 Dollar).
Dann kann man praktisch fahren üben mit einem Erwachsenen. (Ich 2 Stunden mit Automatikschaltung, ohne Vorkenntnisse mit irgendeinem Fahrzeug) Dann meldet man sich zur praktischen Prüfung bei der Führerscheinstelle an. Dort fährt man mit einem Auto von Gasteltern oder egal von wem (außer Leihwagen und natürlich mit einem Begleiter) vor. Der Führerscheinstelle ist das vollkommen egal, was die Austauschgesellschaft sagt. Man muss den Reisepass, das Visum-Formular und die Zulassung des Autos vorzeigen. Dann werden die Funktionen des Autos überprüft, also Licht, Blinker usw. Dann muss man zeigen, dass man alle Funktionen des Autos weiß, z. B. Scheibenwischer, Licht usw. Dann fährt der Prüfer 25 - 45 Minuten mit. Man darf 12 Fehler machen. Ich hatte nur einen Fehler. Ich musste nicht quer einparken, nur rückwärs in eine Lücke fahren und dann wieder vorwärts. Hat alles nur 25 Minuten gedauert. Dann habe ich eine vorläufige Licence bekommen, der richtige Plastikausweis braucht ca. 3 Wochen und wird per Post zugeschickt. Kostet alles nur 20 Dollar. Leider wird er in Wyoming nur bis Visumende ausgestellt! Meine Ausreise ist aber 6 Wochen vor Ablauf des Visums. Also muss er in Deutschland gleich umgeschrieben werden. Wie das in Deutschlad abläuft bis zum 18. Geburtstag, kann ich jetzt noch nicht sagen. Jedenfalls brauche ich keine deutsche Prüfung mehr. Da meine Eltern zu Besuch waren, konnten Sie unterschreiben, sonst benötigt man unter 18 Jahre eine Unterschrift von der dortigen Austauschgesellschaft, vielleicht reicht auch die von den Gasteltern (…signed by a legal parent or guardian.) Also unsere Gesellschaft in Deutschland hat das erlaubt und meine Eltern haben ein Formular ausgefüllt, dass sie es erlauben (schon vor Ausreise nach USA). Aber die Führerscheinstelle wollte das gar nicht wissen, die Gesellschaft würde das gar nicht mitbekommen. Ich denke, wenn die Gasteltern einverstanden sind, geht das auch!
Wenn man den Führerschein bei einer örtlichen Fahrschule macht, muss man keine Prüfung bei der Führerscheinstelle ablegen, sondern der Fahrlehrer bestätigt, dass man fahren kann! Ist jedenfalls auch noch viel billiger als in Deutschland!
Meine vorläufige License wurde mit Klasse: C-NR ausgestellt. Das bedeutet:
Keine Einschränkung wegen Automatikschaltung!!!
Genaue Beschreibung der Klassen und Verkehrsregeln kann man im Prospekt [SURL=„http://www.dot.state.wy.us/webdav/site/wydot/shared/Driver_Services/Driver%20License%20Rules%20of%20the%20Road.pdf“]Rules of the Road [/SURL]nachlesen.

Also nun hab ich meine deutsche Fahrerlaubnis für begleitetes Fahren mit 17und mit 18 bekomme ich den Führerschein ausgehändigt. Das hat ca. 4 Wochen gedauert. Habe einfach einen Antrag auf Umschreibung des amerikanischen Führerscheins und begl. Fahren mit 17 bei unserer Gemeindeverwaltung beantragt. Brauchte dazu biometrisches Bild, Kopie amerikanischer FS und Führerscheinkopien der Begleiter. Vor einer Woche bekam ich die Info, das ich mit dem Führerschein aus Wyoming hier gar nicht fahren darf, weil Wyoming Führerscheininhabern unter 21 das Fahren nur innerstaatlich erlaubt. Hatte mit der nette Herr in USA aber nicht gesagt. Ob das wirklich stimmt, weiß ich nicht. Dazu musste ich noch 67 Euro für Antragsbearbeitung bezahlen. Obwohl der amerikanische Führerschein in ein paar Tagen abläuft, will die Führerscheinstelle den Führerschein einziehen bzw. für 5 Jahre aufheben . Dürfen die das?
Bis jetzt hat mich alles erst ca. 80 Euro gekostet.
Toll ist, dass man mit dem Führerschein auch einen Roller fahren darf, so bin ich auch ohne Begleitperson mobil.

Obwohl der amerikanische Führerschein in ein paar Tagen abläuft, will die Führerscheinstelle den Führerschein einziehen bzw. für 5 Jahre aufheben . Dürfen die das?

Nach deutschem Recht sieht es so aus, dass niemand zwei Führerscheine nebeneinander besitzen darf, weil er dann, wenn der deutsche eingezogen würde (z.B. aufgrund eines Verkehrsdelikts), ja den ausländischen bei einer Verkehrskontrolle vorzeigen könnte. Allerdings besteht diese Möglichkeit in deinem Fall nicht, da dein amerikanischer FS in wenigen Tagen abläuft und du zu diesem Zeitpunkt keinen gültigen, zweiten FS mehr hättest. Zudem ist es fragwürdig, ob es überhaupt möglich ist, dass eine Deutsche Behörde ein Dokument einbehält, dass nicht sie selbst ausgestellt hat, und damit nicht in ihrem Eigentum, sondern in dem eines anderen Staates (hier: der USA), steht. [Das wäre ja so, als ob ich den Haustürschlüssel meines Bruders einbehalten würde, den er mir zum Blumengießen in seiner Abwesenheit gegeben hat?]
Ich komme hier also zu der Auffassung, dass ein Einziehen des amerikanischen Füherscheins durch die deutschen Behörden rechtswidrig wäre. Sie könnten den Führerschein lediglich bis zu dem Zeitpunkt der Ungültigkeit „verwahren“, müssten ihn aber spätestens dann zurückgeben.

Falls die Führerscheinstelle darauf nicht eingehen möchte, würde ich an deiner Stelle um die Zusendung eines Bescheid bitten, der dich zur Abgabe des amerikanischen Führerscheines zwingt. (Gegen diesen Bescheid hast du dann Rechtsmittel und kannst binnen 14 Tagen bis 4 Wochen (abhängig von deinem Wohnort) Widerspruch einlegen. Im Zweifelsfall muss dann das Verwaltungsgericht entscheiden, wer Recht hat.

Liebe Grüße,
Wiebke

Die Prüfung ist zu kurz um diese Subsumption zuzulassen, der Vergleich des Privatrechtlichen mit bilateralen Staatsverträgen humpelt heftig.
Hast du den Inhalt des anwendbaren Staatsvertrages BRD/USA-Bundesstaat geprüft?
Im Ergebnis kann ich verraten, dass das Vorgehen der deutschen Behörde nicht rechswidrig ist :slight_smile:
Wieviele Semester?

RREbi

Hallo RREbi,
natürlich kann man Staatsrecht und Privatrecht nicht vermischen und eine solche Subsumption würde jeden Richter,… schocken. :smiley: Ich habe das als Erklärung für Rechtslaien zum besseren Verständnis in Klammern gesetzt eingeschoben. Damit wollte ich es von der juristischen Erklärung trennen.

Wenn du mir den Staatsvertrag BRD-Wyoming zur Verfügung stellst, will ich gern die Rechtsgrundlage für eine Rechtmäßigkeit des Einzugs herausfinden. Da mir dieser nicht vorliegt, war eine eingehende Prüfung leider nicht möglich.

Zudem: Ist kostenfreie Rechtsberatung nicht untersagt und würde man nicht (eher) von einer Rechtsberatung ausgehen, wenn eine eingehende Prüfung stattfindet? :stuck_out_tongue: Ich habe doch nur eine Ansicht publiziert. Ob die dann nach Ansicht anderer haltbar oder vertretbar ist, ist ja eine andere Frage. :smiley: [Dazu interessant: Fragmentarische Natur - DER SPIEGEL]

  1. Semester - Wie viele Jahre Berufserfahrung? :wink:

Liebe Grüße,
Wiebke

Also ich habe mich jetzt drüber informiert und auf ADAC durchgelesen. Leider blick ich das noch nicht ganz :slight_smile:
Also @ Asathôr : In Ohio kann man nach ADAC ohne theorie und praxis Prüfung den Führerschein umschreiben lassen (D). Wofür steht das (D)? Bei Wisconsin ( wo ich hinkomme) steht genau das Gleiche. Das heißt ich dürfte ohne Probleme den Führerschein umschreiben lassen? Aber wofür steht das (D). Kann ich damit auch PKW fahren? Würde mich über eine Antwort freuen,
mit freundlichen Grüßen aus dem Süden
Jonas

So ich habe jetzt mit der Führerscheinstelle telefoniert. Der sagte mir ,dass wenn ich in den USA den Führerschein mit Begleitendem fahren mache, der nicht umgeschrieben werden kann. Jetzt ist meine Frage : Ab welchem Alter kann man in den USA den vollwertigen Führerschein machen und wie kann ich den umschreiben lassen? BITTE Antwort ist halt im Moment langsam ziemlich dringend. Schon mal danke für Antworten.

Das ist von Bundesstaat zu Bundesstaat verschieden, es gibt keine einheitliche Regelung für die USA. Schau in die ADAC-Liste, besser in Kirstens Liste hier im Forum. Dann die Informationen zum Führerschein des Bundesstaates lesen, da steht alles zu den Altersgrenzen und den Voraussetzungen etc. drin. Prüfe welche Unterlagen man als Ausländer braucht.
http://www.dot.wisconsin.gov/drivers/drivers/index.htm
Ich verstehe es so, dass man zunächst für mindestens 6 Monate eine instruction permit braucht und dann eine probationary license bekommen kann, die mit Restriktionen belegt ist: The following restrictions are in effect the first nine months and can be extended until you are 18: You can drive alone, but you are limited to only one passenger other than your immediate family or a qualified adult.
No driving between midnight to 5 a.m., unless traveling between home and school or work.
The restrictions above can be extended if you get a traffic ticket, your probationary license is suspended or revoked or you are in violation of the above restrictions.
Probationary licenses are issued to expire two years from the applicant’s next birthday. For example, if a new driver is 16 years old on the date they obtain their probationary license, the earliest that license would expire would be on their 19th birthday.
Danach bekommt man eine regular license ohne Einschränkungen.
Ob man die probationary license hier umgeschrieben bekommt, weiss ich nicht, mal Kirsten fragen.

RREbi

Jo der von der Führerscheinstelle hatte keine Ahnung. Hab in der nächsten großen Stadt angerufen der hats mir richtig erklärt. Also es wird jetzt alles reibungslos klappen habe mich vollkommen drüber informiert. Aber danke rebi ^^

Dieses fehlende Wissen ist in der Verwaltung leider weit verbreitet.
Good luck!

RREbi

Ja leider. Die haben mich verbunden zu dem der das internationale beim Umschreiben macht, aber er selbst sagte er macht eigentlich nur deutsche FS. Kann ja irgendwie auch net sein … Naja