Neuregelung für Nutzung US Führerschein

Ab dem 01.Juli 2011 tritt eine Neuregelung für die Nutzung eines US-Führerscheines durch Minderjährige in Kraft.

http://www.focus.de/auto/news/us-fuehrerschein-austauschschueler-ausgebremst_aid_634580.html

Bernd

Ist schon seit Ende 2010 offiziell:
http://www.schueleraustausch.de/forum/showthread.php?p=21360#post21360

Hier nochmals die offizielle Begründung für diese Änderung:

Gemäß § 29 dürfen Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland Kraftfahrzeuge führen, wenn sie sich hier nur vorübergehend (weniger als 185 Tage im Jahr) aufhalten bzw. bis sie nach Wohnsitznahme ihre Fahrerlaubnis umschreiben lassen (maximal jedoch sechs Monate nach Wohnsitznahme). Die Berechtigung besteht unab-hängig von den in Deutschland geltenden Mindestalterregelungen.
Der überwiegende Teil der in Rede stehenden Personen verlagert hierbei seinen ordentlichen Wohnsitz nach Deutschland.
Dadurch entsteht folgende Situation: Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in Deutschland zunächst sechs Monate lang allein ein Kraftfahrzeug führen, sofern nicht die ausländische Fahrerlaubnis eine entsprechende Auflage enthält. Möchten sie diese Fahrerlaubnis nun umschreiben, müssen sie in der Regel bis zum Erreichen des hier vorgeschriebenen Mindestalters warten, ggf. also bis zu sechs Monate mit dem Fah-ren „pausieren“. Diese nachträgliche Einschränkung der Rechte ist häufig nur schwer vermit-telbar.
Vor dem Hintergrund, dass der betroffene Personenkreis in Zukunft gesichert die Möglichkeit hat, die ausländische Fahrerlaubnis nach Umschreibung im Rahmen des „Begleiteten Fahrens ab 17“ zu nutzen, ist es auch nicht mehr gerechtfertigt, die Fahrberechtigung bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres uneingeschränkt anzuerkennen und den betroffenen Perso-nenkreis gegenüber deutschen Fahrerlaubnisinhabern besser zu stellen. Hat nach bisheriger Rechtslage das Interesse überwogen, den jungen Fahrerlaubnisinhabern so viel Fahrpraxis wie möglich zukommen zu lassen (was bisher bei einer Anerkennung der Fahrberechtigung erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres nicht möglich war), so ist mit der Verankerung des „Be-gleiteten Fahrens ab 17“ im Dauerrecht bereits ab Vollendung des 17. Lebensjahres die Um-schreibung der Fahrerlaubnis möglich und damit der weitere Erwerb von Fahrpraxis gesichert.
Dass Fahrerlaubnisinhaber, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und die sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, hier zukünftig keine Kraftfahrzeuge mehr füh-ren dürfen, ist im Interesse der Verkehrssicherheit hinnehmbar, zumal hiervon nur Personen betroffen sind, die eine Fahrerlaubnis aus Nicht-EG-/EWR-Mitgliedstaaten besitzen. Die An-zahl der Betroffenen dürfte daher gering sein.
Zur Gewährleistung des Besitzstandes für Personen, die bereits nach Deutschland eingereist sind, wird das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. Juli 2011 gesetzt.

…wenn ich das lese, dann darf m.E. meine Tochter (17 3/4 Jahre) mit ihrem Iowa-Führerschein, der allerdings bis zum Ablaufdatum ihres Visums am 02.07.11 befristet ist, heute schon hier in Deutschland fahren. Da wird sie ja Luftsprünge machen!!!

Der Antrag auf Umschreibung des Führerscheins nebst begleitenden Fahrens wurde gestern gestellt. Bin mal gespannt, wie lange die Behörde braucht, um den deutschen Führerschein auszustellen…

Wann das echt schon seit Ende 2010 feststeht hat die nächstgelegene Führerscheinzulassungsstelle mir hier Müll erzählt.

Was hat sie dir denn erzählt?

Viele Grüsse

Kirsten

Ich habe mal eine Verständnisfrage. Wenn der amerikanische Führerschein zur Umschreibung bei der Führerscheinstelle liegt, mit welchem Führerschein wird sie dann hier fahren?

Gruß, RREbi

Erfahrungsgemäß haben die Mitarbeiter auf Zulassungsstellen wenig Ahnung von dem Thema und reden trotzdem.
Empfehlung: nur schriftlich kommunizieren, dann hat man eine - wenn auch falsche Auskunft - in der Hand und kann das dem Amt(sleiter) später ggf. vorhalten.

RREbi

RREbi, die Kids behalten den US FS während der Umschreibung.

zustimm … beim Amt haben sie sich für die Umschreibung eine Kopie gemacht.