Hallo alle zusammen,
Ich hoffe es geht euch gut.ich habe ein Problem mit meinem US Führerschein. Ich habe diese Woche meinen Führerschein in Virginia gemacht und dachte ich könnte ihn umschreiben lassen, obwohl er mit meinem Visum gekoppelt ist. Ich hatte die Stadtverwaltung in Mainz angeschrieben und die haben es verneint. Die Dame sieht meinen Führerschein als „vorläufig ausgestellten“ Führerschein an, obwohl es für den Führerschein keinerlei Einschränkungen gibt (außer dem Ablafdatum, welcher ans Visum gekoppelt ist). Habe Theorie und Praxis bestanden. Ich kopier dir mal den Dialog rein:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit September letzten Jahres in den USA und habe in Virginia meinen Führerschein gemacht, welchen ich gerne in einen deutschen Führerschein Umschreiben lassen würde.
Auf dem Führerschein sind folgende Informationen vermerkt:
Ausstellungsdatum: 21.03.2013
Customer No
License Type: Limeted Duration DL
Class: None
Endorsements: None
Expiration Date: 12.5.2013
Issue Type: Original
Restrictions: 9
Nun wäre meine Frage: Was muss ich genau einreichen? Brauchen Sie eine Übersetzung ins Deutsche? Ich weiß, dass ich den Antrag vor dem Ablaufdatum des Führerscheins stellen muss, aber müssen beim Einreichen des Antrags schon alle Formulare vorgelegt werden? In diesem Fall würde ich etwas früher zurückkehren um mögliche Übersetzungen usw. ausstellen zu lassen
Eine letzte Frage: Mein Name beinhaltet einen Umlaut, jedoch können die Amerikaner keinen Führerschein mit Umlaut ausstellen (Ich habe bewusst nochmal nachgefragt und mir ein Schreiben ausstellen lassen, welches besagt, dass das U in meinem Namen eigentlich ein Ü sein soll). Denken Sie das könnte ein Problem darstellen?
Liebe Grüße aus Virginia"
Und das war die Antwort:
Sehr geehrter Herr Deli,
nach Ihren Aufführungen nach haben Sie am 21.03.2013 eine amerikanische Fahrerlaubnis erworben.
Diese ist auf zwei Monate beschränkt. (Ablaufdatum: 12.05.2013) Somit handelt es sich um einen befristeten Führerschein.
Gem. § 29 Abs. 3 Nr. 1 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), dürfen Führerschein nur umgeschrieben werden, wenn es sich nicht um
einen Lern - oder vorläufig ausgestellten Führerschein handelt.
Dies bedeutet ebenso, dass die Berechtigung aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis
einhalbes Jahr nach Einreise in Deutschland Fahrzeuge führen zu dürfen gem. § 29 Abs 1 FeV, entfällt.
Somit kann keine Umschreibung erfolgen. Sollten Sie nach Ihrer Rückkehr eine Fahrerlaubnis erwerben wollen, müssten
Sie einen Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaunbis stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Denkst ihr es gibt noch eine Chance für mich den Führerschein doch noch umzuschreiben? Ich weiß von Freunden, dass es für sie auch kein Problem damals war.
Ich wäre euch echt sehr dankbar, wenn du mir aushelfen könntet.
Lieben Gruß aus Virginia